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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern flippa
01.08.2007, 23:00 Uhr

Mindeststunden vor der 2. Praktischen Prüfung ?

Muß man, wenn man durch die praktische Prüfung gefallen ist eine bestimmte Zahl an Fahrstunden machen vor dem nächsten Anlauf ??
Gruß flippa

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bs01
01.08.2007, 23:05 Uhr

zu: Mindeststunden vor der 2. Praktischen Prüfung ?

NEIN, aber weitere Fahrstunden sind absolut empfehlenswert.

Gruß
bs01

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
02.08.2007, 06:39 Uhr

zu: Mindeststunden vor der 2. Praktischen Prüfung ?

Lieber eine Stunde mehr, als eine zu wenig!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Muffin
02.08.2007, 15:29 Uhr

zu: Mindeststunden vor der 2. Praktischen Prüfung ?

Wieso erzählen Fahrlehrer dann, es sei "Pflicht", noch so und so viel Stunden zu machen? Bei mir warens 5....
Nicht, dass ich die nicht noch gebraucht hätte, aber wieso der Quatsch mit der "Pflicht"?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bs01
03.08.2007, 00:36 Uhr

zu: Mindeststunden vor der 2. Praktischen Prüfung ?

@ muffin:
- Wartezeitverkürzung auf 1 Woche ?
- Klasse B ?
- Bayern ?

wenn alles zutrifft dann sind die 5 Fahrstunden vorgeschrieben.

Gruß
bs01

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Muffin
03.08.2007, 12:49 Uhr

zu: Mindeststunden vor der 2. Praktischen Prüfung ?

- Keine Wartezeitverkürzung
- Klasse B ist richtig
- Rheinland Pfalz

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bs01
03.08.2007, 13:21 Uhr

zu: Mindeststunden vor der 2. Praktischen Prüfung ?

Wenn dein Fahrlehrer konkret die Zahl 5 als Pflichtstunden genannt hat, dann hat er dich schlicht und einfach angelogen.

Siehe auch hier:
http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/fahrschausbo
.php?par=6


Gruß
bs01

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-101-B

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