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26.06.2007, 22:25 Uhr

Auslandsversicherung für Neuwagen

Hallöle =)

Ich habe mich endlich dazu durchgerungen mir einen neuen Wagen anzuschaffen. Dazu hätte ich jedoch eine Frage.
Der alte Wagen wird ja versicherungstechnisch abgemeldet und der neue bekommt den Versicherungsschutz. Ist die grüne Auslandsversicherung übertragbar und schützt sie mich auch im Ausland bevor ich den neuen Vertrag bei der Versicherung abgeschlossen habe oder ist der Schutz vorerst nur innerhalb der BRD vorhanden?

Vielleicht hatte ja schon einer von Euch die Problematik...

Danke im Voraus


P.S.: die "ehemalige" grüne Karte zum Zulassen des neuen Fahrzeugs wurde selbstverständlich schon beim FH eingereicht, damit der den Wagen anmelden kann...

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26.06.2007, 22:31 Uhr

zu: Auslandsversicherung für Neuwagen

Nachtrag:

Orginal ist die Auslandsversicherung ja Kennzeichen gebunden... Allerdings ist durch die Neuanmeldung des neuen Fahrzeugs ja auch der Versicherungsschutz gewährleistet....

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26.06.2007, 22:41 Uhr

zu: Auslandsversicherung für Neuwagen

Danke Danke... hat sich erledigt... wer lesen kann ist klar im Vorteil...

Da der grüne Schein ja nun weiß ist... kommt man leicht ins grübeln -g-

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-009 / 3 Fehlerpunkte

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- mit ihren Fahrrädern unvorsichtig auf die Fahrbahn fahren

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-105 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-105

Wenn Sie der Vorfahrtstraße folgen, müssen Sie links blinken

Wenn Sie der Vorfahrtstraße folgen, müssen Sie auf Fußgänger Rücksicht nehmen, wenn nötig warten

Die Fahrtrichtung nach links ist vorgeschrieben