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11.06.2007, 22:00 Uhr

Gültigkeit der Fahrstunden

Hallo, ich habe mit meinem Führerschein bereis 2004 angefangen, aus zeitlichen Gründen hatte ich meine theoretische Prüfung erst knapp ein Jahr danach gemacht. Zum Oktober letzen Jahres hätte ich meine Fahrstunden fertig machen müssen, dies hat aber wieder nicht aus zeitlichen gründen geklappt, meine damals bestandene Therieprüfung ist jetzt hinfällig

Bis wann muss ich diese machen, ich glaube bis Oktober diesen jahres wieder und muss ich den sehtest und erste hilfe kurs noch einmal machen? sind meine fahrstunden noch gültig, diese waren nämlich fast fertig

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11.06.2007, 22:52 Uhr

zu: Gültigkeit der Fahrstunden

alles weg. antrag, vertrag mit der fahrschule. alles wieder machen. ob deine sonderfahrten noch gültig sind, kann dir nur deine fahrschule sagen weil sie mindestanforderungen sind. wenn dein fl meint, du musst noch auf der bab geschult werden,muss du das machen.

aber wer innerhalb von 3 jahren keine zeit hat (ca. 50 stunden !!), soll sich jetzt auch nicht beschweren.


holger

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11.06.2007, 23:05 Uhr

zu: Gültigkeit der Fahrstunden

ich habe mich nicht beschwert, habe lediglich eine frage gestellt da mein fl gesagt hatte meine fahrstunden sind wohl noch gültig bloß die theorie nicht, trotzdem danke für die antwort

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-003 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung haben Weisungen von Polizeibeamten?

Ihnen ist Folge zu leisten

Sie entbinden von der eigenen Sorgfaltspflicht

Ihnen ist nur Folge zu leisten, wenn sie mit den aufgestellten Verkehrszeichen übereinstimmen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-004-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-004-B

Weiterfahren, weil beide Fußgänger Sie vorlassen müssen

Vor dem entgegenkommenden Fußgänger durchfahren, weil dieser wartepflichtig ist

Beiden Fußgängern das Überqueren ermöglichen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110 / 3 Fehlerpunkte

Dürfen Sie hier parken?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110

Ja, für kurzfristige Einkäufe

Ja, als Schwerbehinderter mit amtlichem Parkausweis

Ja, als Begleitperson von Blinden mit amtlichem Parkausweis