Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tanja1989
04.06.2007, 16:08 Uhr

Zu Unrecht die Prüfung bestanden?

hallo, ich habe eine Freundin die zum 3 mal praktische Prüfung gemacht hat. Sie hat bestanden. Ich hab mich auch riesig für sie gefreut aber sie hat mir erzählt, dass ihr der Fahrlehrer einmal offensichtlich ins Lenkrad greifen musste weil sie in eine Straße fahren wollte, die nur für den gegenverkehr bestimmt war. Und einmal wie siewenden musste ist sie an den Bordstein gekommen und man hat richtig gehört wie das Auto vorne an den Bordstein gekommen ist. Trotzdem hat sie bestanden. Was haltet ihr davon ? ist sowas rechtens?
Sie hat ihren SChein jetzt schon und man kann ihn ihr ja auch nicht mehr wegnehmen, aber mich intressiert einfach mal eure meinung dazu. Und ach ja dass Mädel danach hat der prüfer durchfallen lassen, aus einem Grund, wo laut ihres Fahrlehrers noch kein richtiger Durchfaller wäre. Freue mich auf Antworten!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
04.06.2007, 16:36 Uhr

zu: Zu Unrecht die Prüfung bestanden?

Ich glaube das kann dir hier niemand beantworten, weil keiner von uns dabei war.

Der Prüfer wird schon wissen was er tut. Hoffe ich.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern vip3
04.06.2007, 17:32 Uhr

zu: Zu Unrecht die Prüfung bestanden?

Ich kenne auch einen Fall, in dem ein Mädchen grottenschlecht gefahren ist und der Prüfer ihr den Schein trotzdem sozusagen "geschenkt" hat. Lag wohl auch an den 3 Monaten Sperre, die auf sie zugekommen wären.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern corsa-ultrablau
04.06.2007, 18:42 Uhr

zu: Zu Unrecht die Prüfung bestanden?

Wegen einem Bordstein-Rempler fällt man ja hoffentlich nicht gleich durch die Prüfung; und das Eingreifen des Fahrlehrers hat der Prüfer vielleicht gar nicht bemerkt...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
04.06.2007, 19:00 Uhr

zu: Zu Unrecht die Prüfung bestanden?

anmerkung: der FL entscheidet nicht über bestehen oder nicht bestehen. zumindest nicht direkt (indirekt durch seine schulung und den anmeldezeitpunkt).

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Pe
07.06.2007, 14:34 Uhr

zu: Zu Unrecht die Prüfung bestanden?

reschitzara:
Ich finde solch eine Äußerung steht dir nicht zu, da wie gesagt keiner von uns dabei war, können und sollten wir uns kein Urteil bilden! Dinge die man nur vom Hörensagen und über 6 Ecken erfährt entsprechen rechtg häufig nicht den Tatsachen....

Pe

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Soni88
07.06.2007, 15:30 Uhr

zu: Zu Unrecht die Prüfung bestanden?

okay, prüfungssituation, aber falschrum in ne Einbahnstraße fahren... naaja.

Ich muss dazu sagen, dass es bei meiner Prüfung auch nicht ganz glatt gelaufen ist. Und zwar sollte ich ne Vollbremsung in nem Industriegebiet machen, und war noch am beschleunigen, da hat der Prüfer schon "jetzt!" gesagt, ich war aber noch im 2. Gang, wogegen mir mein Fahlehrer vorher sogar noch gesgat hat die Übung muss man im 3. Gang fahren...
hab dann erstmal gar nix gemacht, sondern bin n bisschen perplex weitergefahren   
verstehe ich bis heute zwar nichts ganz, der Gang ist ja völlig egal, da man ja eh sofort auskuppelt, aber naja, vielleicht steht das ja irgendwo so geschrieben.
Naja gut, haben die Sache kurz geklärt, ne Straße weiter hab ich (im 3. Gang ;) ) ne 1A vollbremsung hingelegt :D

Aber das nur so am Rande, finde "Pe" hat da schon recht, meine Sache mit der Vollbremsung hab ich auch niemandem erzählt, weil ich genau solche Gerüchten nicht haben will, sonst würde es heute noch heißen, ich wär zu blöd für ne Vollbremsung, aber da sieht man eben, wie solche Aussagen zustande kommen -könnten- (den konjunktiv beachten) , wie es in diesem Fall nun wirklich war, kann man schlecht beurteilen, aber deshalb diese kleine ausschweifung :D

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-014 / 3 Fehlerpunkte

Wann ist ein Drogenabhängiger zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder geeignet?

Erst wenn er mindestens 1 Jahr lang nachweisbar drogenfrei ist und zu erwarten ist, dass er nicht rückfällig wird

Wenn er seit 1 Monat kein Rauschgift genommen hat

Wenn er seit 6 Monaten kein Rauschgift genommen hat

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-101-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-101-B

Langsame Fahrzeuge müssen möglichst auf dem Seitenstreifen fahren

Die Fahrbahnbegrenzung darf auf keinen Fall überfahren werden

Links von der Fahrbahnbegrenzung darf nicht gehalten werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte

Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?

Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen

Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit

Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird