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30.05.2007, 21:05 Uhr

Geblitzt in Probezeit, ohne angehalten zu werden

hi, habe gerade eine Diskussion mit meinen Eltern.

Wenn man in der Probezeit mit einem Motorrad geblitzt wurde (sagen wir mal mit über 21 km/h über Höchstgeschwindigkeit), aber man wurde nicht angehalten. Das Motorrad ist auf ein Elternteil angemeledet.
Müsste man dann mit Konsequenzen (Aufbauseminar) rechnen?

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30.05.2007, 21:25 Uhr

zu: Geblitzt in Probezeit, ohne angehalten zu werden

In dem Fall wird der Bußgeldbescheid entweder direkt an den Halter geschickt, der dann das Bußgeld bezahlen kann, womit der eigentliche Fahrer keine Konsequenzen zu befürchten hat. Oder aber die Bußgeldstelle verschickt einen Anhörungsbogen, auf dem der Halter Angaben zum Fahrer machen kann. Gibt der Halter sich selbst an, obwohl ein anderer gefahren ist, ist das nicht strafbar und die Sache bleibt dann für den Fahrer auch folgenlos.

Die Frage ist, ob Vater oder Mutter bereit sind, für Sohn oder Tochter Punkte zu kassieren.

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30.05.2007, 22:04 Uhr

zu: Geblitzt in Probezeit, ohne angehalten zu werden

WOW, auf das mit dem Kennzeichen bin ich no gar ned gekommen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
31.05.2007, 19:52 Uhr

zu: Geblitzt in Probezeit, ohne angehalten zu werden

Fleißige Cops notieren sich das Kennzeichen, wenn grad ein Krad geblitzt wurde ;-) Es sitzen ja auch immer ein oder zwei Beamte im Messwagen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-103 / 3 Fehlerpunkte

Auf nebeneinander liegenden Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung endet ein Fahrstreifen. Sie befinden sich auf dem nicht durchgehend befahrbaren Fahrstreifen. Welches Verhalten ist richtig?

Erst unmittelbar vor Beginn der Verengung im Reißverschlussverfahren einordnen

Umittelbar nach dem ersten Hinweis auf die Fahrbahnverengung in den durchgehend zu befahrenden Fahrstreifen einordnen

Beim Einordnen in den durchgehenden Fahrstreifen stets zuerst fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-117 / 3 Fehlerpunkte

In einer Straße sind links und rechts neben der Fahrbahn Parkstreifen zum Längsparken vorhanden. Wo dürfen Sie parken?

In Straßen für beide Fahrtrichtungen auch auf dem linken Parkstreifen

In Straßen für beide Fahrtrichtungen nur auf dem rechten Parkstreifen

In Einbahnstraßen auf dem rechten oder dem linken Parkstreifen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich Kindern, die auf dem Gehweg spielen. Wie müssen Sie sich verhalten?

Unverändert weiterfahren, um den nachfolgenden Verkehr nicht zu behindern

Langsamer fahren und bremsbereit sein

Nur kräftig hupen und weiterfahren