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 fahranfaengerxy
31.01.2007, 17:48 Uhr
Kartenführerschein früher abholen bei Vorbesitz BF17
Hallo Leute,
ich habe da mal so eine Frage, die sich mir gestellt hat.
Und zwar werde ich am 7. April 18 und bin da aber schon seit dem 30. März in Urlaub in Italien.
Nun möchte ich gerne ab meinem Geburtstag auch dort fahren, dafür bräuchte ich ja aber den Kartenführerschein.
Gibt es Erfahrungen, ob die Eltern vielleicht den Führerschein früher bekommen können um ihn mir am 18. auszuhändigen?
Freue mich auf eure Antworten
Gruß
OllePolle
 fahranfaengerxy
31.01.2007, 17:49 Uhr
zu: Kartenführerschein früher abholen bei Vorbesitz BF17
na toll aus versehen falsches forum erwischt bitte verschieben
 carhol
31.01.2007, 19:04 Uhr
zu: Kartenführerschein früher abholen bei Vorbesitz BF17
grundsätzlich erst an deinem geburtstag.
da hilft nur ein anruf beim sva.
holger
 deMario
31.01.2007, 19:40 Uhr
zu: Kartenführerschein früher abholen bei Vorbesitz BF17
kurz und knapp, Nein du bekommt den Führerschein zu deinem 18ten , das gleiche hab ich nämlich auch versuchte, noch net mal ein Tag vorher bekommste den, war bei mir genauso
mfg demario
 carhol
31.01.2007, 19:50 Uhr
zu: Kartenführerschein früher abholen bei Vorbesitz BF17
@de mario
was bei dir so war, muss noch lange nicht bei anderen so sein.
habe den führerschein meiner ältesten tochter 2 tage vor ihrem geburtstag bekommen.
holger
 Kritzel
31.01.2007, 20:04 Uhr
zu: Kartenführerschein früher abholen bei Vorbesitz BF17
Bei uns zum Beispiel wird das mit dem Geburtstag sehr streng gehandhabt. Manche Führerscheinstellen halten das ein bisschen lockerer, was nicht unbedingt richtig ist.
Abgesehen davon sind die Eltern keine Erfüllungsgehilfen der Fahrerlaubnisbehörde -frei nach dem Motto "die Menschen sind schlecht" - und die EDV wird das auch nicht so toll finden ;-)
 DaRealAd
01.02.2007, 00:39 Uhr
zu: Kartenführerschein früher abholen bei Vorbesitz BF17
In diesem Fall ist es für die Behörde technisch gar nicht so schwierig ... Die Faherlaubnis wurde ja bereits erteilt.
Trotzdem erlaubt das Gesetz es nicht, dass die Behörde den Führerschein vorher aushändigt. Daher kann man nur hoffen, dass jemand ein Auge zudrückt.
In dem hier genannten Fall halte ich das aber für unwahrscheinlich, da es sich nicht nur um einen Tag wegen Wochenende oder so handelt, sondern gleich eine ganze Woche ...
Aber nur Nachfragen kann eine endgültige Antwort bringen...
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-009 / 3 Fehlerpunkte
Wo ist bei dieser Ampel mit Grünpfeilschild vor dem Abbiegen nach rechts anzuhalten?

Wenn keine Haltlinie vorhanden ist, vor der Kreuzung oder Einmündung
An der Haltlinie
Es muss nicht angehalten werden
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-106-B / 3 Fehlerpunkte
Wer muss die Fahrtrichtungsänderung anzeigen?

Der blaue Pkw
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Der rote Pkw
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-130 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Auf ein Überholverbot, das im 3 km Entfernung beginnt
Auf eine Überholtverbotstrecke von 3 km Länge
Auf eine Fahrbahn mit zwei Fahrstreifen für eine Richtung von 3 km Länge
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