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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern focusdriver87
11.01.2007, 20:13 Uhr

Frage zu rechts vor links!

Hallo,

1.Gilt eigentlich auf Öffentlichen Parkplätzen rechts vor links?

Vielen Dank!

Gruß
Dominik

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Warnecke
11.01.2007, 20:31 Uhr

zu: Frage zu rechts vor links!

Rechts von links gilt eigentlich nur, wenn 2 öffentliche Straßen aufeinander treffen.
Dieses trifft auf Parkplätzen nun mal nicht zu.
Einige Gerichte vertreten aber die Meinung das wenn der Charakter einer Straße zu erkennen ist,
( Bordstein usw.) doch die Regel anzuwenden sei. Sicherlich hätten einige Urteile in der nächsten Instanz geändert werden können. Fakt ist das Unfälle auf Parkplätzen in der Regel vermieden werden können. Also tragen immer beide Autofahrer die Verantwortung. Wenn Ihr euch so einigen könnt ist das in der Regel immer von Vorteil. Bei Gericht ist mit einer Haftungsaufteilung zu rechnen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Warnecke
11.01.2007, 20:47 Uhr

zu: Frage zu rechts vor links!

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showt
opic=393&mode=linear


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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-006-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-006-B

Ich muss warten

Der Radfahrer muss warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-109-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf stellen Sie sich ein?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-109-B

Dass der

- Bus sofort anfährt

- Busfahrer Sie vorbeifahren lässt

- Bremsweg länger wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-106 / 3 Fehlerpunkte

Was kommt nach diesen Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-106

Ein Gefälle in 800 m Entfernung

Eine Steigung in 800 m Entfernung

Ein Gefälle von 800 m Länge