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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Katrinchen83
23.11.2006, 21:06 Uhr

Kennt sich wer mit Baumaschinen aus?

Ich bin im Besitz der Führerscheinklasse B und würde gerne wissen ob ich damit auch Radlader, Trecker usw (Bis 25 kmh) fahren darf?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
23.11.2006, 22:16 Uhr

zu: Kennt sich wer mit Baumaschinen aus?

Na klar, außerhalb des öffentlichen Verkehrsraum braucht man keine Fahrerlaubnis.

Wenn du die Maschinen auf der Straße fahren willst geht das mit einem zulässigen Gesamtgewicht <3,5t sowieso mit Klasse B.

Ansonsten darfst du mit Klasse L (ist in B eingeschlosen) "selbstfahrende Arbeitsmaschinen" (dazu zählt der Radlader) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis zu 25 km/h fahren.

Landwirtschaftlichte Zugmaschinen ("Trecker") darfst du mit Klasse L nur zu land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken mit einer bbH bis zu 32 km/h fahren. (Mit Anhänger darfst du nur 25 km/h fahren)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-104 / 3 Fehlerpunkte

Wann wird ein Überholender gefährdet?

Wenn der Eingeholte

- plötzlich beschleunigt

- seine Geschwindigkeit stark verringert

- zum Überholen ausschert

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-004-B / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrlinie müssen Sie einhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-004-B

Die rechte

Die linke

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-010 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-010

Diese Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug nicht befahren

Als Anlieger dürfen Sie in dieser Fußgängerzone mit Kraftfahrzeugen fahren

In dieser Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug mit Schrittgeschwindigkeit fahren