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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DENKER
20.10.2006, 19:03 Uhr

Klasse A und B zusammen A bereits fahren???

Hi,
Eiso ich mach A begrentzt und B zusammen!
Nun wollt ich fragen da ich Theorie bereits bestanden hab und am 30.10 praktisch für Klasse A hab ob ich dann nachdem ich A bestanden hab auch schon A fahren darf??
Oder muss ich zuerst warten bis ich auch Auto bestanden hab???

Danke schon mal:=

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chris021983
20.10.2006, 19:17 Uhr

zu: Klasse A und B zusammen A bereits fahren???

Wenn du Prüfung Der Klasse A Bestanden hast darfst du auch Fahrzeuge der klasse A Fahren,
Allerdings erst wenn dir dein Führerschein bzw. ein Vorläufiger füherschein ausgehändigt wurde.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DENKER
20.10.2006, 19:26 Uhr

zu: Klasse A und B zusammen A bereits fahren???

Offtopic: Du hast net Zufällig am 21.9 Geburtstag oder?:D

Topic: Wie läuft des mit den Vorläufigen??? Muss ich extra bezahlen oder???(bzw. beantragen?!)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chris021983
20.10.2006, 23:15 Uhr

zu: Klasse A und B zusammen A bereits fahren???

Offtopic: Du hast net Zufällig am 21.9 Geburtstag oder?:D

Nein, habe ich nicht!

Topic: Wie läuft des mit den Vorläufigen??? Muss ich extra bezahlen oder???(bzw. beantragen?!)

Da ich erst die Prüfung klasse B gemacht habe, Klasse A ca. 3 Monate Später,war es bei mir
so das ich nach der bestandenen Prüfung der Klasse B eine Bescheinugung bekommen habe das ich besagte bestande habe. Mit dieser Bescheinigung aber noch nicht berechtigt war
Fahrzeuge der Klasse B zu Führen.
Mit dieser bescheinigung musste ich zum zuständigen Strassenverkehrsamt und konnte mir aussuchen ob ich einen Kartenführerschein oder einen Vorläufigen nehme.
Kostenpunkt für Kartenführerschein lag glaube ich bei 50 - 60€, und ein Vorläufiger bei ca. 15€.
Der vorläufige Führerschein wurde sofort ausgestellt und ist dann 3 Monate in verbingung mit deinem Personalausweis, und nur in der BRD
gültig.

MFG
Chris

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Davidian
21.10.2006, 13:32 Uhr

zu: Klasse A und B zusammen A bereits fahren???

Also ich habe zuerst die praktische Prüfung B gemacht und später A-b .....Für den vorläufigen Schein musste ich nichts bezahlen ....

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-101-B / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich in dieser Situation?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-101-B

Ich schließe sofort zu dem Lieferwagen auf

Ich warte vor dem Zebrastreifen, bis der Lieferwagen abgebogen ist

Ich lasse den Fußgänger die Fahrbahn überqueren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-006 / 3 Fehlerpunkte

Eine Straßenbahn fährt in der Fahrbahnmitte und erreicht eine Haltestelle mit wartenden Fahrgästen am Fahrbahnrand. Wie verhalten Sie sich kurz vor dem Stillstand der Straßenbahn?

Ich bleibe hinter der Straßenbahn, um die Fahrgäste nicht zu gefährden

Ich brauche die Fahrgäste in dieser Situation nicht zu beachten, weil sie die Fahrbahn noch nicht betreten dürfen

Ich überhole die Straßenbahn, weil diese noch nicht steht

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-108 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen dürfen Sie eine Straßenbahn links überholen?

Wenn die Schienen zu weit rechts liegen

In Einbahnstraßen

Wenn die Fahrbahn (keine Einbahnstraße) rechts neben der Straßenbahn durch andere Fahrzeuge versperrt ist