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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ayliin
10.10.2006, 20:55 Uhr

Klasse 3 oder Klasse B

Hi liebe Community,

bin neu hier. damit meine Frage verständlich wird, schreibe ich in der Ich-Form.

Folgendes: Ich habe 98 den Klasse 3 Lappen gehabt. In der Probezeit wurde ich zur Teilnahme an einem Aufbauseminar aufgefordert, diesem kam ich nicht nach, in folge dessen mußte ich den Lappen abgeben.
Nach dieser 2 Jahresfrist habe ich ein Antrag auf Neuerteilung gestellt. Kann ich jetzt den alten Klasse 3 wieder haben oder bekomm ich nur noch Klasse B ??
Als ich den Antrag stellte, wurde ich gefragt ob ich den Lappen haben möchte oder den neuen.
Der Antrag für Klasse 3 hätte mehr gekostet, deshalb habe ich das abgelehnt.

Kann ich das nun wieder rückgängig machen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
10.10.2006, 22:22 Uhr

zu: Klasse 3 oder Klasse B

Du musst auf jeden Fall erstmal zum Aufbauseminar, bevor du den Führerschein wieder bekommst.
Da mehr als 2 Jahre seit dem Entzug vergangen sind, musst du die Prüfungen neu machen. Du könntest die Klassen B, C1 und C1E beantragen, da du die Klasse 3 hattest. Du musst aber dann für alle Klassen die Prüfungen machen. Wenn du nur die PKW-Prüfungen machen willst, bekommst du auch nur Klasse B.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen einen Radfahrer überholen. Reichen dabei 50 cm Seitenabstand aus?

Ja, solange Sie nicht schneller als 40 km/h fahren

Nein, weil der Radfahrer plötzlich ausschwenken könnte

Ja, wenn Sie vorher Warnzeichen gegeben haben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich Kindern, die auf dem Gehweg spielen. Wie müssen Sie sich verhalten?

Langsamer fahren und bremsbereit sein

Nur kräftig hupen und weiterfahren

Unverändert weiterfahren, um den nachfolgenden Verkehr nicht zu behindern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-137-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei dieser Linie in der Fahrbahnmitte beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-137-B

Sie dürfen die Linie

- nur überqueren, wenn es der Gegenverkehr zulässt

- nicht überqueren oder über ihr fahren

- nur zum Überholen überqueren