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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern zink
26.09.2006, 16:58 Uhr

Wann darf ich ein nicht-leistungsbeschränktes Motorrad fahre

Hallo,

ich habe meinen Motorradführerschein (34PS) am 10.10.04 gemacht. Darf ich am 10.10.06 oder am 11.10.06 offen fahren ?
Habe nur noch im Kopf, dass z.B. die Probezeit noch am Tag der Ausstellung des Führerscheins gilt, ist das bei der Leistungsbeschr. auch so?

Würde mich freuen, wenn jemand helfen könnte,

MfG,
zink

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
26.09.2006, 18:34 Uhr

zu: Wann darf ich ein nicht-leistungsbeschränktes Motorrad fahre

ist genauso wie mit der probezeit.
darfst erst am 11.10. offen fahren.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Schoki
26.09.2006, 22:34 Uhr

zu: Wann darf ich ein nicht-leistungsbeschränktes Motorrad fahre

Ich habe A beschränkt am 28.09.2000 gemacht und durfte am 28.09.2002 offen fahren. Steht zumindest so auf meinem Führerschein.
Aber auf den einen Tag kommts ja auch nicht mehr an, oder? ;-)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-009-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-009-B

Sofort stark bremsen und bremsbereit bleiben

Mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren, um einen Nachfolgenden nicht zu behindern

Mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren, weil die Kinder bestimmt stehen bleiben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-004 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-004

Sie müssen die Fahrtrichtungsänderung nach rechts anzeigen

Sie dürfen nicht nach rechts abbiegen

Sie dürfen nur nach rechts weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-010 / 3 Fehlerpunkte

Bei welchen Drogen kann schon einmaliger Konsum zu vorübergehender Fahruntüchtigkeit führen?

LSD

Heroin, Kokain, Amphetamine

Haschisch, Marihuana