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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern nexfraxinus
27.09.2006, 07:46 Uhr

Herauszögern der Schuldbekennung --> keine Probezeit?

Mir ist zu Ohren gekommen, dass man erst mit der Überweisung des Bußgeldes seine Tat quasi "eingesteht" - damit verbunden: Wenn ich nun mit einem Aufbauseminar zu rechnen habe wegen einem Vergehen innerhalb der Probezeit, nun das Schreiben bekomme über z.B. 60 € Stafgeld, 3 Punkte etc - meine Probezeit aber in 4 Wochen enden würde ..

Würde es sich nun lohnen 4 Wochen zu warten, ggfs. eine Abmahnung zu erhalten und dann das Bußgeld zu zahlen?

Sprich kann ich somit das Aufbauseminar + verlängerte Probezeit umgehen? Hatte noch keine Zeit zu einem auf verkehrsrecht spezialisierten Anwalt zu fahren und dachte hier weiß evtl. jemand mehr.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Warnecke
27.09.2006, 08:34 Uhr

zu: Herauszögern der Schuldbekennung --> keine Probezeit?

Nein ! Es ist immer das Datum der Tat ausschlaggebend..
Dumm gelaufen...
Da Deine Angelegenheit Rechtskräftig ist, sehe ich auch keine Möglichkeit mehr dagegen was zu unternehem. Jede Zahlungsverzögerung führt zu Mehrkosten.

Gruß

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-104 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch kann eine Gefährdung entstehen?

Durch abgefahrene Reifen

Durch zu hoch eingestellte Scheinwerfer

Durch auffällige Lackierung des Fahrzeugs

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-103 / 3 Fehlerpunkte

An einem Zebrastreifen hält auf dem rechten Fahrstreifen ein Lkw an. Sie fahren auf dem linken Fahrstreifen. Wie verhalten Sie sich?

Warnzeichen geben und den Lkw überholen

Warten, weil Fußgänger die Fahrbahn überqueren könnten

Zügig weiterfahren, wenn Sie vor dem Lkw keine Fußgänger sehen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-002 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-002

Als Rechtsabbieger sind Sie nicht wartepflichtig

Vorfahrt gewähren

Vorsichtig und mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren