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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MIke07
17.07.2006, 11:06 Uhr

Was tun wenn eine FAHRSCHULE UNFÄHIG ist??? WICHITG!!!

Hab mal ne frage!

Mach seit 4 Monaten den Führerschein (ABCE) und hab auch schon den Theorietest hinter mir. Und seit 2 Monaten versuch ich schon die praktische Prüfung zu machn....aber die Fahrschule kommt mir nie engegen!!!!!!

Sie findet immer andere Ausreden....nicht meine Leistung (fahr seit 1 Monat schwarz) sondern weil die mit ihren Sachen nicht zusammen kommen!

Welchen Rechtsanspruch habe ich darauf??

Wenn ich zu einer anderen Fahrschule geh....gibts da irgendeine Klause? (Klagen)????

Bitte um schnelle Antwort! Danke!

Lg. mike

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
17.07.2006, 11:28 Uhr

zu: Was tun wenn eine FAHRSCHULE UNFÄHIG ist??? WICHITG!!!

» fahr seit 1 Monat schwarz «

oh... dann ist es gut möglich, daß es zu Deiner Prüfung noch länger dauert, als wenn die Fahrschule Deine Unterlagen aus Versehen verbrannt hätte. Und teurer.

» Wenn ich zu einer anderen Fahrschule geh....gibts da irgendeine Klause? (Klagen)???? «

Hast Du einen Vertrag unterschrieben, in dem Du ausschließt zu wechseln? Vermutlich nicht. Sonst kannst Du eigentlich so oft wechseln, wie Du willst.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen nach rechts in eine Vorfahrtstraße einbiegen. Auf welche Verkehrsteilnehmer müssen Sie achten?

Auf Fußgänger und Radfahrer, die rechts neben oder noch hinter Ihnen sind

Auf von links und von rechts kommende Fahrzeuge

Nur auf von links kommende Fahrzeuge

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130

Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-106 / 3 Fehlerpunkte

Was kommt nach diesen Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-106

Eine Steigung in 800 m Entfernung

Ein Gefälle von 800 m Länge

Ein Gefälle in 800 m Entfernung