Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MelG80
03.06.2006, 21:25 Uhr

betrunken Fahrradfahren

Hallo Ihr Lieben,
ich hab ne kleine wette zu laufen..

muß wissen, ob die polente nich auch schon unter 1,6 Promille Fahrradfahrer abkassieren kann und wenn inwieweit und welche bußgelder stehen an...

ich hab das zumindest schon häufiger gehört..

gibts ne rechtsgrundlage??

der Dank eilt euch voraus..

:o))

Mel

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MarsTG
03.06.2006, 21:35 Uhr

zu: betrunken Fahrradfahren

Genau wie beim Auto fahren. Bei fahrauffälligem Verhalten ab 0,3 Promille.
Bin nur grad zu faul nen Paragraphen zu suchen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
04.06.2006, 00:29 Uhr

zu: betrunken Fahrradfahren

Wenn du mit mehr als 0,3 Promille Ausfallerscheinungen zeigst, gilt das auch am Fahrrad als §315c StGB.
Ohne Ausfallerscheinungen gilt bei Radfahrern erst ab 1,6 Promille die absolute Fahruntüchtigkeit, dort greift dann §316 StGB.

Abkassiert wirst du da aber nicht von der Polizei und Bußgeld gibts auch keins, sondern das ist ein Straftatbestand und landet vor Gericht und wird im Regelfall mit einer saftigen Geldstrafe bestraft.

Eine 0,5 Promillegrenze als Ordnungswidrigkeit wie beim PKW gibt es jedenfalls nicht.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-002 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Parken verboten?

Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird

Auf Vorfahrtstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften

Auf Vorfahrtstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-126 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-126

Auf das Ende einer Zone mit einer

- vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit von 30 km/h

- Richtgeschwindigkeit von 30 km/h

- zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-002 / 3 Fehlerpunkte

Warum müssen Sie bei Nässe einen erheblich größeren Sicherheitsabstand einhalten als bei trockener Fahrbahn?

Weil der Bremsweg länger wird

Weil durch Spitzwasser die Sicht beeinträchtigt werden kann

Weil sich der Kontakt zwischen Reifen und Fahrbahn verschlechtert