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 Kegler
08.01.2006, 21:12 Uhr
Aufbauseminar, kein Profil und geblitzt
Servus,
ich schildere euch mal meinen Fall!
1.) Musste im Juni 04 (Abstand) ein Aufbauseminar machen. Bin dadurch noch bis Mai 06 in der Probezeit.
2.) Mein Bruder ist Mitte Nov. mit meinem Auto (Ich=Halter) von der Polizei gestoppt worden. Bei zwei Reifen war kein Profil mehr. Was bekomme ich da? Ist das schon ein Delikt, dass ich so ein psychologisches Gespräch machen sollte? Und was bekommt mein Bruder?
3.) Wenn es ein Delikt ist, dass die Probezeit betrifft: Ich bin geblitzt worden (weiß aber nicht genau, ob es über 20 km/h zu schnell war). Ist mein Schein dann weg? Wenn ja, wann kann ich Ihn wieder machen? Oder bekomme ich ihn einfach nach einer Frist wieder? Will nämlich nicht die ganze Theorie und Fahrstunden machen!!!
Würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen kann!

 francesca
08.01.2006, 22:12 Uhr
zu: Aufbauseminar, kein Profil und geblitzt
Die Sache mit der Profiltiefe ist lediglich ein B-Verstoss. Davon müsste man 2 haben, damit es Auswirkungen hat. Also für Dich und Deinen Bruder zunächst noch kein Problem.
Was den Geschwindigkeitsverstoss betrifft: warten auf den Bussgeldbescheid. Waren es 21km/h oder mehr, dann bekommst Du den Hinweis auf die freiwillige Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Also bis Mai 06 anständig bleiben, sonst ist beim nächsten Verstoss der Führerschein weg.
 Kegler
08.01.2006, 22:23 Uhr
zu: Aufbauseminar, kein Profil und geblitzt
Ja, werde anständig bleiben!
Zum Thema Profil haben die Polizisten zu meinem Bruder gemeint, dass wir beide 75 Euro zahlen müssen und jeder drei Punkte bekommt!?
 FLiszt
08.01.2006, 22:41 Uhr
zu: Aufbauseminar, kein Profil und geblitzt
»Ja, werde anständig bleiben!«
Fein, Danke Dir!
»Zum Thema Profil haben die Polizisten zu meinem Bruder gemeint, dass wir beide 75 Euro zahlen müssen und jeder drei Punkte bekommt!? «
Wieso denn Du auch? Als du deinem Bruder das Auto uebergeben hast, war das Profil doch sicherlich noch voellig in Ordnung?
 Kegler
09.01.2006, 09:12 Uhr
zu: Aufbauseminar, kein Profil und geblitzt
Ich bin der Halter des Fahrzeugs und hab ihm nur das Auto gegeben, damit er mit seiner Freundin zur Disco fahren kann. Man sagte ihm, es sei auch so eine Art Halterdelikt! Dann würde ich natürlich auch eine Strafe kriegen?! Hoffe nicht, dass sie auswirken auf die Probezeit hat.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-001 / 3 Fehlerpunkte
Wo ist das Halten verboten?
Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen
Auf Bahnübergängen
An engen und an unübersichtlichen Straßenstellen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-105 / 3 Fehlerpunkte
Sie erkennen vor sich eine Unfallstelle. Was tun Sie?
Zügig weiterfahren
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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-016 / 3 Fehlerpunkte
Was ist bei diesem Verkehrszeichen erlaubt?

Das Halten zum Ein- oder Aussteigen für jeden
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