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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
08.01.2006, 13:51 Uhr

Eintragung einer Person bei der Stadtverwaltung

Hallo zusammen,

also ich habe jetzt vor, da ich den führerschein mit 17 hab, ne weitere Person eintragen zu lassen, jetzt war ich kürzlich bei der stadtverwaltung und wollt diese eintragen lassen, jedoch sagte mir die frau das nur ne Unterschrift nicht ausreicht, wie des vorher der Fall war. Die wollen zusätzlich noch Ausweis und Führerschein dieser Person haben. Ich habe jedoch an dem tag vergessen noch zu Fragen,ob auch ne Kopie von nem Ausweis und Führerschein ausreicht mit der Unterschrift, da mein Onkel ja net immer Zeit hat bei mir in die stadt zu kommen. Des Problem ist auch, das die Führerscheinstelle nur bis 12 uhr morgens auf hat und ich deshalb nur donnerstags hin kann da die dann bis 2 uhr geöffnet haben, Deshalb meine Frage:

Kann man wenn man eine Person eintragen lassen will bei der Stadtverwaltung auch ne Kopie von Führerschein und Ausweis vorzeigen, oder geht des nur mit originaldokumenten?

Gruß deMario

Ps: hab des ein bisschen beschrieben, damit es nicht wieder leute gibt die sagen dann frag bei de stadtverwaltung nach.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas0815
09.01.2006, 09:52 Uhr

zu: Eintragung einer Person bei der Stadtverwaltung

Auch wenn Du es nicht hören, bzw. lesen willst:
Frag doch bei der Stadtverwaltung nach, die haben bestimmt auch ein Telefon.
GRuß
Andreas

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-014-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-014-B

Ich muss warten

Der Radfahrer muss warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist auf Straßen mit solchen Schutzstreifen für Radfahrer richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B

Sie dürfen die Markierung bei Bedarf überfahren, wenn eine Gefährdung von Radfahrern ausgeschlossen ist

Sie dürfen den Schutzstreifen zum Parken mitbenutzen

Sie dürfen den Schutzstreifen in keinem Fall befahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110 / 3 Fehlerpunkte

Dürfen Sie hier parken?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110

Ja, als Begleitperson von Blinden mit amtlichem Parkausweis

Ja, als Schwerbehinderter mit amtlichem Parkausweis

Ja, für kurzfristige Einkäufe