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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kays
11.12.2005, 18:21 Uhr

Absage einer Farhrstunde

Guten Abend aus Düsseldorf.
Habe mal eine Frage:
In meinem Ausbildungsvertrag steht, dass ich eine Fahrstunde 2 Werktage vorher absagen
darf. Nur, Was ist, wenn dazwischen ein Wochenende liegt?Ich hätte am Dienstag um
9:00 Uhr FS.Wenn ich da Morgen Nachmittag
erst anrufe, können die mir die 21€ je Std.wirlich in Rechnung Stellen?

Gruss,
Kay

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
11.12.2005, 18:33 Uhr

zu: Absage einer Farhrstunde

Ja, das können die wirklich. Wie wäre es, wenn du morgen nicht erst am Nachmittag anrufst, sondern schon am Morgen? Das erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass der Fahrlehrer für Ersatz sorgen kann und du die Fahrstunde nicht bezahlen musst.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kays
11.12.2005, 18:52 Uhr

zu: Absage einer Farhrstunde

Hallo Georg_g,

das Problem daran ist, dass die Fahrschule erst
Nachmittags besetzt ist und die Telefonnummer
vom FL nicht rausgegeben werden darf.
Verstehe ich sowieso nicht, die haben weder
eine AB, noch ist der FL persönlich erreichbar.
Ich kenne einige Fahrschulen, wo der FL
seine Handy-Nr.an seine FS verteilt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steffif
12.12.2005, 13:29 Uhr

zu: Absage einer Farhrstunde

Also mein Fahrlehrer hat mir als erstes gleich mal seine Handynummer gegeben...

Dachte das wäre normal ??

LG Steffi

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115

Mit einer verengten Fahrbahn von 50 m Länge

Mit einer Ausweichstelle in 50 m Entfernung

Mit einer verengten Fahrbahn in etwa 50 m Entfernung

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Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-120

Auf eine Kreuzung

Auf eine Erste-Hilfe-Station

Auf eine Gefahrstelle

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Was ist außerorts auf Vorfahrtstraßen erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-104

Parken auf der Fahrbahn

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