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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern stefot
29.11.2005, 18:54 Uhr

Abgemeldetes Auto abschleppen

Hallo,
kurze Frage und möchte auch bitte eine kurze, solide Antwort.

Möchte mein abgemeldetes Auto ohne versicherungsschutz per Abschleppstange von X nach Y in meiner Stadt abschleppen.

Auto ist abgemeldet. TÜV vorhanden. Aber keine Versicherung und keine Kennzeichen.

Ist es erlaubt, den Wagen auf diese Weise zu "transportieren"?

Danke!!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Thomas Ihle
29.11.2005, 19:14 Uhr

zu: Abgemeldetes Auto abschleppen

http://www.fahrtipps.de/pkw/abschleppen-schleppen.
php

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern calibrafahrer
07.12.2005, 03:12 Uhr

zu: Abgemeldetes Auto abschleppen

oder "kurzzeitkennzeichen" dann kannste mit auto fahren :)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-026-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-026-B

Sie dürfen

- den Bus überholen, solange er noch fährt

- an dem haltenden Bus mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist

- den Bus so lange nicht überholen, wie er noch fährt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-106 / 3 Fehlerpunkte

Was kann zum Abkommen von der Fahrbahn führen?

Unaufmerksamkeit, Ablenkung

Zu hohe Geschwindigkeit

Übermüdung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-101 / 3 Fehlerpunkte

Wie weit darf eine Ladung über die Rückstrahler nach hinten höchstens hinausragen, ohne dass eine Kennzeichnung notwendig ist?

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