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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern a.meyer
23.10.2005, 10:26 Uhr

Pflichtstunden für Wiedereinsteiger

Hallo,
ich bin Wiedereinsteiger und habe meine Theorie bereits bestanden.
Ich würde gerne wissen,ob für Wiedereinsteiger die Pflichtstunden bindend sind.
Ein Bekannter von mir (ebenfalls Wiedereinsteiger) brauchte die Pflichtstunden nicht fahren.
Meine Frage wie verhält sich diese Thematik und wo kann ich gegebenfalls nachschlagen ?
(Wiedereinsteiger - war schon mal in Besitz eines Führerscheins )
M.f.G
A.Meyer

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
23.10.2005, 10:53 Uhr

zu: Pflichtstunden für Wiedereinsteiger

Das steht in der Fahrschüler-Ausbildungsordnung.

http://www.fahrtipps.de/recht/fahrschausbo.php?par
=7


§ 7 Ausnahmen
(1) Die §§ 1 bis 6 finden keine Anwendung, wenn
1. die Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung auf Grund von § 20 der Fahrerlaubnis-Verordnung neu erteilt werden soll,
...

Und in diesen Paragrafen, nämlich im §5 stehen die Vorschriften zu den Sonderfahrten, das fällt damit also weg.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-105 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch kann eine Gefährdung entstehen?

Durch Einschalten der Beleuchtung am Tage

Durch liegen gebliebene Fahrzeuge, die nicht vorschriftsmäßig abgesichert sind

Durch zu hohe Geschwindigkeit

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-106 / 3 Fehlerpunkte

Warum ist rechtzeitiges Bremsen beim Annähern an Zebrastreifen besonders wichtig?

Damit Fußgänger nicht erschreckt oder verunsichert werden

Damit die Räder rechtzeitig blockieren

Damit Auffahrunfälle vermieden werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-112 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-112

Auf einen Weg, den Reiter zu benutzen haben

Auf einen Reitweg, der für andere Verkehrsteilnehmer verboten ist

Auf ein Verbot für Reiter