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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern a.meyer
23.10.2005, 10:26 Uhr

Pflichtstunden für Wiedereinsteiger

Hallo,
ich bin Wiedereinsteiger und habe meine Theorie bereits bestanden.
Ich würde gerne wissen,ob für Wiedereinsteiger die Pflichtstunden bindend sind.
Ein Bekannter von mir (ebenfalls Wiedereinsteiger) brauchte die Pflichtstunden nicht fahren.
Meine Frage wie verhält sich diese Thematik und wo kann ich gegebenfalls nachschlagen ?
(Wiedereinsteiger - war schon mal in Besitz eines Führerscheins )
M.f.G
A.Meyer

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
23.10.2005, 10:53 Uhr

zu: Pflichtstunden für Wiedereinsteiger

Das steht in der Fahrschüler-Ausbildungsordnung.

http://www.fahrtipps.de/recht/fahrschausbo.php?par
=7


§ 7 Ausnahmen
(1) Die §§ 1 bis 6 finden keine Anwendung, wenn
1. die Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung auf Grund von § 20 der Fahrerlaubnis-Verordnung neu erteilt werden soll,
...

Und in diesen Paragrafen, nämlich im §5 stehen die Vorschriften zu den Sonderfahrten, das fällt damit also weg.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-015 / 3 Fehlerpunkte

Ein Fußgänger mit einem weißen Stock will vor Ihnen die Fahrbahn überqueren. Wie müssen Sie sich verhalten?

Geschwindigkeit vermindern und nötigenfalls anhalten

Warnzeichen geben und mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren

Weiterfahren, weil Blinde die Fahrbahn nicht ohne Begleitung überqueren dürfen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-005-B / 3 Fehlerpunkte

Wo müssen Sie warten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-005-B

An der Sichtlinie

In Höhe der Ampel

An der Haltlinie

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-001 / 3 Fehlerpunkte

Ein Kraftfahrer hat zu viel Alkohol getrunken und darf deshalb nicht mehr fahren. Wie kann er seine Fahrtüchtigkeit nicht wiederherstellen?

Indem er

- eine halbe Stunde spazieren geht

- eine halbe Stunde schläft

- zwei Tassen starken Kaffee trinkt