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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern philipplahm21
26.06.2005, 14:30 Uhr

Rollertuning

Hallo, weiß jemand, ob es erlaubt ist seinen Roller zu tunen, z. B. mit einem Sportauspuff. Die Leistung würde wahrscheinlich von 25 km/h auf 30 gehen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
26.06.2005, 15:51 Uhr

zu: Rollertuning

Erlaubt ist das auf jeden Fall, du kannst deinen Roller eigentlich tunen, wie du willst. Allerdings darfst du ihn dann nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr benutzen. Aber zur Verschönerung deines Kinderzimmers kannst du ihn verwenden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Rockyna
26.06.2005, 16:55 Uhr

zu: Rollertuning

HI
Der war gut lol....hast meine volle Zustimmung. *gg*
Außerdem sind Roller nur für diese Geschweindigkeit gebaut,es wäre mit den kleinen Rädern eh zu gefährlich zu schnell zu fahren.
Gruß

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dunkeltier
26.06.2005, 17:51 Uhr

zu: war dies fahrerflucht????

Weniger wegen den kleinen Rädern, vielmehr wegen der nicht für hohen Geschwindigkeiten ausgelegten Bremsanlage sowie dem mangelhaften Fahrwerk der Rollklos.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
26.06.2005, 18:19 Uhr

zu: Rollertuning

Grundsätzlich gilt für alle Tuningmaßnahmen: Die Teile brauchen eine ABE/Gutachten und u.U. muss der Umbau vom TÜV abgenommen werden. Wenn der Roller danach schneller fährt kann es sein dass seine andere Fahrerlaubnis nötig ist.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-134 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-134

Auf ein Haltverbot,

- das nur für Lkw gilt

- das auf der Fahrbahn und auch auf dem Seitenstreifen gilt

- das nur auf dem Seitenstreifen gilt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-103 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-103

Sie müssen links blinken

Sie dürfen nur nach links weiterfahren

Sie dürfen nicht nach links abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-005 / 3 Fehlerpunkte

Ab welcher Blutalkoholkonzentration müssen Sie bereits mit rechtlichen Folgen rechnen?

Ab 0,5 Promille auch ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit

Ab 0,3 Promille und alkoholbedingter Fahrauffälligkeit