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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ruwn
23.05.2005, 15:11 Uhr

Welchen Anhänger darf ich ziehen?

Hallo,
nachdem ich mich nun bereits bei 3 (!) Fahrlehrern erkundigt habe und immer verschiedene Antworten bekam, versuche ich es nun hier.
Ich besitze den Führerschein Klasse B.
Mein VW Bora hat ein Leergewicht von 1330 Kg und ein zul.Gg von 1820 Kg. Wie schwer darf ein Anhänger maximal sein, dass ich ihn noch mit Klasse B ziehen darf?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Beddy
23.05.2005, 15:27 Uhr

zu: Welchen Anhänger darf ich ziehen?

Hi der Anhänger darf max. 750 kg schwer sein. Ansonsten ist die Führerscheinklasse BE erforderlich!!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Duff
23.05.2005, 15:35 Uhr

zu: Welchen Anhänger darf ich ziehen?

Das ist aber nur die halbe Wahrheit:

zul.Gg von Auto + Gewicht von Anhänger darf 3500kg nicht übersteigen.

Außerdem muss das Leergewicht des Fahrzeuges größer sein als das Gewicht des Anhängers.

Dato dürfte der Anhänger max 1330kg wiegen (natürlich ist die Anhängelast des Boras meiner Meinung nach geringer).

Ich hoffe das stimmt alles so, das vergisst man so schnell.

Duff

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
24.05.2005, 01:42 Uhr

zu: Welchen Anhänger darf ich ziehen?

Ist korrekt so.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen an eine Kreuzung, an der Sie die Vorfahrtlage nicht gleich überblicken. Wie verhalten Sie sich?

Nach der Regel "rechts vor links" fahren

Als Geradeausfahrer immer durchfahren

Warten, beobachten und sich gegebenenfalls mit den anderen verständigen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-104 / 3 Fehlerpunkte

Wann dürfen Sie einen unbeschrankten Bahnübergang mit Blinklichtanlage überqueren, nachdem ein Zug durchgefahren ist?

Sofort nach dem Durchfahren des Zuges, auch wenn das rote Blinklicht noch leuchtet

Wenn das rote Blinklicht erloschen ist

Sobald der Gegenverkehr anfährt, auch wenn das rote Blinklicht noch leuchtet

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110 / 3 Fehlerpunkte

Dürfen Sie hier parken?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110

Ja, für kurzfristige Einkäufe

Ja, als Schwerbehinderter mit amtlichem Parkausweis

Ja, als Begleitperson von Blinden mit amtlichem Parkausweis