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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern mazdaking
24.03.2005, 21:20 Uhr

Nachschulung -> Motorradführerschein

Hallo ich wollte mal fragen wenn ich eine nachschulung machen muss ob ich da nicht gleich ein Führerschein für motorrad machen kann? oder muss ich die nachschulung machen? danke

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
24.03.2005, 21:48 Uhr

zu: Nachschulung -> Motorradführerschein

Ich versteh deine Frage nicht ganz, aber die Nachschulung hat nichts mit dem Erwerb einer Fahrerlaubnis zu tun. Das nur mehrere Gruppengespräche und eine Abschlussfahrt ohne Prüfunscharakter.

Wenn eine Nachschulung angeordnet wird, musst du sie auf jeden Fall in der Frist machen, sonst wird die Fahrerlaubnis entzogen. Du kannst nicht einen anderen Führerschein machen und sagen "Ich war ja trotzdem in der Fahrschule"

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
24.03.2005, 22:34 Uhr

zu: Nachschulung -> Motorradführerschein

...um mit einem Mythos aufzuräumen:

Eine "Nachschulung aufgrund einer Aufälligkeit während der Probezeit nach Katalog A" (ASF), hat mit einer schnöden Fahrausbildung rein garnichts zu tun.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-019 / 3 Fehlerpunkte

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-102-B / 3 Fehlerpunkte

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-102-B

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-005 / 3 Fehlerpunkte

Ab welcher Blutalkoholkonzentration müssen Sie bereits mit rechtlichen Folgen rechnen?

Ab 0,5 Promille auch ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit

Ab 0,3 Promille und alkoholbedingter Fahrauffälligkeit