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 sasch112
24.02.2005, 22:46 Uhr
Führerschein CE "abgelaufen"
Hallo, ich habe mal ein Frage, vielleicht kann sie mir ja hier jemand beantworten???
Mein Führerschein CE ist nun "abgelaufen" (5 Jahres Frist). Ich habe den neuen bereits beantragt, er ist nur leider noch nicht da.
Wie ist es denn gesetzlich? Habe ich momentan keine gültige Fahrerlaubnis CE, da der neue noch nicht da ist? Oder ist der alte Führerschein noch gültig, da der neue ja beantragt ist?
Für Eure Antworten bin ich sehr dankbar!
 DaRealAd
24.02.2005, 23:25 Uhr
zu: Führerschein CE "abgelaufen"
Das ist korrekt, nach dem Ablaufdatum hat der alte Führerschein keine Gültigkeit mehr. Bis zum Erhalt des neuen Scheins, darfst du keine Fahrzeuge der entsprechenden Klassen mehr fahren.
Wenn du durchgehhend fahren musst, dann beim nächsten Mal früher beantragen, dass der neue kommt bevor der andere Alte abläuft.
 sasch112
25.02.2005, 03:03 Uhr
zu: Führerschein CE "abgelaufen"
Danke für die schnelle Antwort!
Den Führerschein benötige ich nur für die Feuerwehr und ich habe es leider nicht frühzeitig geschafft den Lappen zu beantragen.
Es ist nur ein Hohn, dass der neue Lappen ja garkeine 5 Jahre komplett gültig ist, denn das Ablaufdatum ist ja das Datum des Antrages auf Verlängerung!
Meiner Ansicht nach ist dies eh alles nur Geldmacherei wie so viele Gesetzlich geregelte Dinge im Deutschen Staat.
 Georg_g
25.02.2005, 11:41 Uhr
zu: Führerschein CE "abgelaufen"
Es ist nur ein Hohn, dass der neue Lappen ja garkeine 5 Jahre komplett gültig ist, denn das Ablaufdatum ist ja das Datum des Antrages auf Verlängerung!
Das ist korrekt. Insbesondere bei der ersten fälligen Verlängerung kann es hier zu einer erheblichen Unterschreitung der 5-Jahres-Frist kommen. In der FeV steht: "Grundlage für die Bemessung der Geltungsdauer ist das Datum des Tages, an dem die Fahrerlaubnisbehörde den Auftrag zur Herstellung des Führerscheins erteilt."
Zwischen Erteilung des Auftrags und Erteilung der Fahrerlaubnis kann im Extremfall bis zu einem Jahr liegen (so lange ist nämlich der Führerscheinantrag bzw. der Prüfauftrag gültig), d.h. aus 5 Jahren werden plötzlich 4 Jahre. Bei künftigen Verlängerungen kann man das Problem aber durch halbwegs geschicktes Timing umgehen, d.h. etwa 4 Wochen vor Fristablauf die Verlängerung beantragen.
 sasch112
25.02.2005, 12:16 Uhr
zu: Führerschein CE "abgelaufen"
Ja, das mit der Beantragung 4 Wochen vor Ablauf ist eine Prima Sache. Es wäre nur schön wenn der Lappen auch innerhalb der 4 Wochen da wäre.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-105 / 3 Fehlerpunkte
Wodurch kann eine Gefährdung entstehen?
Durch Einschalten der Beleuchtung am Tage
Durch liegen gebliebene Fahrzeuge, die nicht vorschriftsmäßig abgesichert sind
Durch zu hohe Geschwindigkeit
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-010 / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen beachten?

Diese Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug nicht befahren
Als Anlieger dürfen Sie in dieser Fußgängerzone mit Kraftfahrzeugen fahren
In dieser Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug mit Schrittgeschwindigkeit fahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-001 / 3 Fehlerpunkte
Die Ampel zeigt "Grün". Sie wollen rechts abbiegen. Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?
Nur warten, wenn mehrere Fußgänger gleichzeitig die Straße überqueren
Zügig abbiegen, da die Fußgänger auf den Fahrzeugverkehr Rücksicht nehmen müssen
Auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten
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