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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Merlot
20.02.2005, 20:09 Uhr

Anzeige für Falschparken durch Hauswart rechtlich korrekt?

Mein Hauswart hat mich als einziger Zeuge mittels eines Fotos bei der Polizei angezeigt weil ich mit 2 Rädern auf dem Gehweg vor dem Haus stand (wo sonst seit Jahren alle im Wohngebiet stehen wenn dort frei ist). Jetzt hat mir die Polizei ein Verwarngeld in Höhe von 25 Euro geschickt.
Meine Frage: Ist eine Privatperson (die kein Polizist, Politesse oder offizielle vom Ordnungsamt bestellte Person ist) als alleiniger Zeuge (und somit Anzeigenerstatter) zulässig bzw. autorisiert.

MfG.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
20.02.2005, 20:35 Uhr

zu: Anzeige für Falschparken durch Hauswart rechtlich korrekt?

Natürlich ist das rechtens. Es liegt ja schließlich auch ein Beweisfoto vor. (Eine Anzeige wäre aber auch ohne das Foto möglich, so ist die Beweislage aber natürlich eindeutiger)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Merlot
20.02.2005, 20:47 Uhr

zu: Anzeige für Falschparken durch Hauswart rechtlich korrek

Vielen Dank für Eure Antworten.

Da ich den Hauswart persönlich kenne, werde ich keine Gelegenheit auslassen, diesen auch mal beim Falschparken abzulichten und anzuzeigen. Irgendwann werden alle mal schwach.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
21.02.2005, 22:54 Uhr

zu: Anzeige für Falschparken durch Hauswart rechtlich korrekt?

einfach anständig parken = kein Ärger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xgoedex
23.02.2005, 11:20 Uhr

zu: Anzeige für Falschparken durch Hauswart rechtlich korrekt?

»Die Polizei ist in jedem Fall dazu gezwungen einer Anzeige nachzugehen.«

Das gilt für Straftaten!

Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten liegt im Ermessen der Ordnungsbehörden (Opportunitätsprinzip).
Der Polizist hat einen "Ermessensspielraum". Er kann daher nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob er eine Owi verfolgt oder nicht.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-101-B / 3 Fehlerpunkte

Wer muss warten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-101-B

Ich muss warten

Der Pkw, der aus dem Feldweg kommt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-006 / 3 Fehlerpunkte

Ihr Kraftfahrzeug verliert etwas Öl. Wie viel Trinkwasser kann bereits durch einen Tropfen Öl ungenießbar werden?

Bis zu

- 600 Liter

- 50 Liter

- 1 Liter