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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern wolfgang111
16.02.2005, 20:16 Uhr

Ende eines Ãœberholverbots

Hallo

folgende Situation: ich fahre auf der Landstraße, es kommt eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h gekoppelt mit einem Überholverbot. Kurz danach kommt eine Ortschaft (grünes, kein gelbes Ortsschild), dann an einer Einmündung das Vorfahrtsschild Ich hab also Vorfahrt), dann nach dem Ortsende wieder die Beschränkung auf 70 km/h, aber kein weiteres Überholverbotsschild. Ich habe dort überholt und bin dann von der Polizei angehalten worden und bekam nun einen Bußgeldbescheid wegen Überholens im Überholverbot. Das kann doch eigentlich nicht sein, oder?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
16.02.2005, 20:30 Uhr

zu: Ende eines Ãœberholverbots

Richtig, MF. Das Richtzeichen 385 ("grünes Ortsschild") ist keine Ortstafel, sondern nur eine Ortshinweistafel.
Sie hat, anders als das gelbe Ortschild, keinen Einfluß auf Streckenverbote und andere Geschwindigkeitsbegrenzungen, also auch nicht auf das Überholverbot, das gilt weiter.
Und anders, als viele denken (ich hoffe, ich fange damit die Diskussion nicht wieder an), gelten Streckenverbote, also auch Überholverbote, über Kreuzungen und Einmündugen hinweg. So steht es in der StVO. Punkt. Es ist so, ob das sinnvoll ist, ist eione andere Frage, die jetzt nicht erörtert werden muß.

Also ist das anscheinend alles rechtens.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern wolfgang111
16.02.2005, 20:40 Uhr

zu: Ende eines Ãœberholverbots

Danke durbanZA, dann brauch ich wohl keinen Widerspruch einlegen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jimmy_18
16.02.2005, 21:54 Uhr

zu: Ende eines Ãœberholverbots

"Und anders, als viele denken (ich hoffe, ich fange damit die Diskussion nicht wieder an), gelten Streckenverbote, also auch Überholverbote, über Kreuzungen und Einmündugen hinweg."

Dann muss das Streckenverbot aber nach der Einmündung wiederholt werden, sonst kann ein Fahrer doch, sofern er aus der Einmündung kommt, sich des Überholverbotes gar nicht bewusst sein. (?)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
16.02.2005, 22:30 Uhr

zu: Ende eines Ãœberholverbots

Derjenige der einbiegt wird wohl auch eher der Ãœberholte sein, weil er ja erstmal auf Geschwindigkeit kommen muss.

Fakt ist:
Es muss nicht, aber es sollte besser wiederholt werden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jimmy_18
17.02.2005, 14:27 Uhr

zu: Ende eines Ãœberholverbots

Okay, werd ich tun.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Waechter im All
17.02.2005, 16:03 Uhr

zu: Ende eines Ãœberholverbots

Ich will jetzt AUCH nicht die alte Diskussion neu aufrollen (versprochen!). Aber eben WEIL es da - sagen wir mal: gewisse Uneindeutigkeiten gibt, würde ich es mit einem Widerspruch versuchen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-103-B / 3 Fehlerpunkte

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Es kann ein Fahrzeug entgegenkommen, das Ihren Fahrstreifen mitbenutzt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-006 / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten verlangt dieses Verkehrszeichen von Ihnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-006

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Warum müssen Sie auf dieser Straße besonders vorsichtig fahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-102-B

Weil eine Straßenbahn entgegenkommen könnte

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