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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Jason d. G.
15.02.2005, 19:10 Uhr

keine papiere mehr

Hallo Leute, weiß von euch vielleicht jemand, wie ich an neue fahrzeugpapiere für ne vespa pk50xl komme? Hab des teil für 50€ gekauft und alles repariert, ist also verkehrssicher. Problem: Es waren keine papiere dabei und der typ hat die au nimmer, wusste ich aber schon vor dem Kauf. Hab auch keinen Kaufvertrag-hab nur den roller und die schlüssel dafür!!! Der typ ist weggezogen und ich weiß net wie der heißt. Hab ich Chancen an neue papiere zu kommen, und wie? Wär net wenns mir jemand beantworten könnte. Danke im voraus!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kami
15.02.2005, 19:24 Uhr

zu: keine papiere mehr

Geh auf die Zulassungsstelle, da kann man eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten (vor 2 Jahren ca 20€), das heisst die Überprüfen ob das Fahrzeug gestolen gemeldet ist. Diese Bescheinigung schickst du dann an Piaggio Deutschland (Genaue Adresse ergoogeln, vielleicht erst mal ne mail schreiben) und die schicken dir dann neue Papiere zu (bei Sachs ca 30€, Piaggiopreise kenne ich nicht) Wenn die keine Papiere mehr haben (Ich weiss nicht wie alt das Teil ist und für welche Moppeds die noch ABEs ausstellen) musst du möglichst mit Papieren eines Baugleichen Rollers (wegen der Daten ) und der Bescheinigung und deinem Roller zum TÜV und dir neue Papiere erstellen lassen (teurer).

Gruß

Kami

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Jason d. G.
15.02.2005, 20:14 Uhr

zu: keine papiere mehr

der roller is glaub baujahr 89. der roller ist nicht als gestohlen gemeldet, soviel weiß ich. ich geh einfach mal zur zulassungsstelle. dank bye

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144 / 3 Fehlerpunkte

Wie haben Sie sich bei dieser Verkehrszeichenkombination zu verhalten?

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Worauf müssen Sie sich bei diesen Verkehrszeichen einstellen?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-001 / 3 Fehlerpunkte

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Vorsichtig mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist und sie auch nicht behindert werden

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