Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chill
09.02.2005, 22:46 Uhr

Probezeit, Wie lange noch??

Hallo,

ich hab mich schon umgeschaut aber keine Antwort gefunden die mich zufriedengestellt hat.

Also hoffe ich das diese Frage noch nicht zu oft gestellt wurde.

Ich habe mit 18 den Klasse B Schein gemacht, (16.04.02) und am (12.07.04) den Klasse A Schein bestanden. Ich bin jetzt 21 (09.02.05).
Wie lange habe ich jetzt noch probezeit, hab diese überhaupt noch? Wann kann ich "offen" fahren und muss ich meinen Führerschein irgendwie umschreiben lassen?

Danke

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
09.02.2005, 22:48 Uhr

zu: Probezeit, Wie lange noch??

Die Probzeit läuft ab erstmaliger Erteilung einer Fahrerlaubnis (außer M,L,T). Bei dir also mit der Klasse B seit dem 16.04.02. Wenn du keine A-/B-Verstöße in der Probezeit begangen hast, endete sie am 16.04.04. Für zusätzliche Klassen gibt es keine extra Probezeit. Nach den zwei Jahren Besitz Klasse A darfst du ohne Umschreibung einfach so offen fahren.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chill
09.02.2005, 22:54 Uhr

zu: Probezeit, Wie lange noch??

Aha, das heißt die 2 Jahre die ich nach dem bestehen des Klasse A Führerschein "habe"(wie auch immer),sind also nur auf die 34 PS regel zurück zu führen?! Ok aber gab es da nicht mal so etwas vonwegen; "ab 21 immer offen, oder so?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chill
09.02.2005, 23:09 Uhr

zu: Probezeit, Wie lange noch??

Ok alles klar , Danke!




PS: Hat zufällig jemand ein Mopet mit 34 Ps zu verschenken ? is nur ein scherz :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
09.02.2005, 23:17 Uhr

zu: Probezeit, Wie lange noch??

Kleine Anmerkung noch: Es reicht nicht, nur die Prüfung Klasse A nach dem 25. Geburtstag zu machen. Es muss dann extra die Klasse A-unbeschränkt beantragt werden, und auch die Prüfung auf einer großen Maschine durchgeführt werden. Man kann auch mit 25 noch A-beschränkt machen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110 / 3 Fehlerpunkte

Dürfen Sie hier parken?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110

Ja, als Schwerbehinderter mit amtlichem Parkausweis

Ja, für kurzfristige Einkäufe

Ja, als Begleitperson von Blinden mit amtlichem Parkausweis

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-008-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-008-B

Ich biege vor dem grünen Pkw links ab

Ich lasse den grünen Pkw durchfahren

Ich muss den roten Pkw vorbeilassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-106 / 3 Fehlerpunkte

Was kann zum Abkommen von der Fahrbahn führen?

Unaufmerksamkeit, Ablenkung

Übermüdung

Zu hohe Geschwindigkeit