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 steffi (36) 
04.02.2005, 10:38 Uhr
zu: Bußgeldbescheid bei Nutzung eines Mietwagens
Hallo urlaubtraume,
mmh schwierig, ich befürchte, darüber lässt sich vortrefflich streiten.
In den AGBs beispielsweise von Budget steht, dass sich der Vermieter verpflichtet, dem Mieter ein Fahrzeug ohne technische Defekte, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, zu stellen.
Wobei sich die Frage stellt, ob eine zu geringe Mindestprofiltiefe unter technische Defekte fällt.
Auf der anderen Seite verweisen diese jedoch auch darauf, dass es eine Übergabe gibt, bei der beide Parteien das Auto auf Mängelfreiheit und Vollständigkeit der Ausrüstung überprüfen und dieses auch dokumentieren. Und wenn du es dabei nicht moniert hast, wirst du im Zweifel Trauer haben, es zu beweisen.
Du solltest dich diesbezüglich mal vom ADAC (und/oder einem Rechtsanwalt) beraten lassen. Denn es ist eins, sich mit der Autovermietung zu einigen, weil das Fahrzeug nicht in Ordnung war. Aber der Bußgeldbescheid ist eine andere. Und ob du die Behörde davon überzeugen kannst, dass du als Führer des Fahrzeugs unschuldig bist und sie statt dessen lieber den Halter verknacken sollen .... :-(
Ich drück dir die Daumen!
steffi (36)
 Georg_g
04.02.2005, 19:23 Uhr
zu: Bußgeldbescheid bei Nutzung eines Mietwagens
Auch wenn es sehr ärgerlich für dich ist, wirst du um die Zahlung des Bußgeldes und um die Punkte wohl nicht herumkommen. In der Regel wird bei solchen Mängeln dem Fahrer mehr Verantwortung auferlegt als dem Halter des Fahrzeugs. In § 23 StVO heißt es, dass der Fahrzeugführer (nicht der Halter) dafür sorgen muss, dass "das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet."
Auch der Bußgeldkatalog richtet sich hier nicht an den Halter, sondern an den Fahrer, denn dort heißt es: "Sie führten das Fahrzeug, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profiltiefe ..."
Da der Verwarnungs- und Bußgeldkatalog ohnehin immer von fahrlässiger Begehung ausgeht, nützt es leider auch nichts, zu sagen, dass man von den abgefahrenen Reifen nichts wusste. Und immerhin hattest du ja 5 Tage Zeit, den desolaten Reifenzustand zu bemerken.
 DaRealAd
04.02.2005, 19:45 Uhr
zu: Bußgeldbescheid bei Nutzung eines Mietwagens
Ich denke auch, dass an Bußgeld und Punkten kein Weg vorbeiführt, du hättest wohl als Fahrzeugführer alles überprüfen müssen (Klar, das macht in Praxis wohl niemand so...)
Eventuell könntest du aber auf zivilrechtlichem Weg Schadenersatz vom Vermieter fordern, da es meiner Meinung nach nicht vorkommen darf, dass ein Fahrzeug in nicht verkehrssicherem Zustand vermietet wird. Kommt aber auch drauf an, was in den AGB steht.
 to
04.02.2005, 21:57 Uhr
zu: Bußgeldbescheid bei Nutzung eines Mietwagens
So ein ganzkleinwenig Sorgfaltspflicht sollte man von Kraftfahrzeugführern schon erwarten dürfen. Der Fahrzeughalter ist zwar nicht ganz unschuldig an der Geschichte, aber er hat Dich ja nicht gezwungen, das Fahrzeug zu benutzen.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-004-B / 3 Fehlerpunkte
Worauf müssen Sie sich einstellen?

Dass der Lkw-Fahrer plötzlich auf die Fahrbahn springt
Dass Verkehrszeichen durch den Lkw verdeckt sind
Dass plötzlich Gegenverkehr auftaucht
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-004 / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen aus einem verkehrsberuhigten Bereich in eine Straße einfahren. Von links kommt ein Radfahrer. Wer muss warten?
Beide müssen anhalten und sich dann verständigen
Sie müssen warten
Der Radfahrer muss warten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-106 / 3 Fehlerpunkte
Sie fahren auf einer stark verschneiten Landstraße mit Gegenverkehr. Die Fahrbahn ist durch einen Schneepflug geräumt. Worauf müssen Sie achten?
Auf Fußgänger brauchen Sie nicht besonders zu achten, weil diese auf den fließenden Verkehr Rücksicht nehmen müssen
Sie dürfen nur so schnell fahren, dass eine Gefährdung von Fußgängern in jedem Fall ausgeschlossen ist
Fußgänger können wegen der aufgehäuften Schneemassen die Fahrbahn nicht verlassen und verengen diese zusätzlich
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