Überholverbot am Zebrastreifen!
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Paragraph 26 drückt es leider sehr allgemein aus: »An Überwegen darf
nicht überholt werden«. Bedeutet das etwa wörtlich, man darf dort gar nicht
und niemanden überholen?
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Ja, der Wortlaut der Straßenverkehrsordnung legt das zumindest nahe.
Es spielt also keine Rolle, ob man ein mehrspuriges Kraftfahrzeug oder ein Fahrrad
überholen möchte. Dabei kommt es übrigens nicht einmal darauf an, ob
in diesem Moment ein Fußgänger den Überweg überqueren möchte. Dieses Überholverbot
gilt grundsätzlich, weil im § 26 StVO nicht die Rede von irgendwelchen Ausnahmen ist.
In erster Linie sollten natürlich Situationen entschärft werden, die
für Fußgänger sehr gefährlich werden können.
Beispiel:
Ein Fahrzeug wartet vor dem Überweg auf einen Fußgänger, ein anderer Fahrer überholt,
kann natürlich den Fußgägner hinter dem wartenden Auto nicht sehen. Obwohl es allein
schon der Kraftfahrerverstand mit sich bringen sollte, dass man in einer solchen
Situation nicht überholt, steht diese Vorschrift nun in der verschärften Form in der StVO.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-005 / 3 Fehlerpunkte
Mit welchem Verhalten von Kindern müssen Sie an Zebrastreifen rechnen?
Sie kehren ohne erkennbaren Grund auf dem Zebrastreifen um und laufen zurück
Sie schätzen Geschwindigkeit und Entfernung herannahender Fahrzeuge immer richtig ein und warten am Fahrbahnrand
Sie laufen auf den Zebrastreifen, ohne auf den Verkehr zu achten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-103-B / 3 Fehlerpunkte
Wie müssen Sie sich verhalten?
Nur anhalten, wenn die Fußgänger nicht stehen bleiben
Früh abbremsen, um den Fußgängern deutlich zu machen, dass Sie ihnen Vortritt gewähren
Einfach durchfahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-005 / 3 Fehlerpunkte
Was gilt unmittelbar vor und auf Zebrastreifen?
Es darf nicht
- geparkt werden
- überholt werden
- gehalten werden
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