| Führerschein/FahrerlaubnisKlasse D1E: Kleinere Busse mit Anhänger
Dieser Artikel bezieht sich auf die Fahrerlaubnis- und Ausbildungsvorschriften, die bis zum 18.01.2013 gültig waren, und wird in Kürze aktualisiert. Die neuen Fahrerlaubnisklassen, die ab dem 19. Januar 2013 erteilt werden, finden Sie in den Paragrafen 6 und 6a der Fahrerlaubnis-Verordnung.  
  
  Die Anhänger-Variante des kleinen Busführerscheins.  
 
| Mindestalter: | 21 Jahre |   
| Voraussetzungen: | Der Erwerb der Klasse D1E setzt voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis 
Klasse D1 besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in 
diesem Fall darf die Fahrerlaubnis der Klasse D1E frühestens mit der Fahrerlaubnis 
der Klasse D1 erteilt werden. |   
| Fahrzeuge (siehe § 6 FeV):
 | Kraftfahrzeuge der Klasse D1 mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse 
von mehr als 750 kg; die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12.000 kg 
nicht übersteigen; die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse 
des Zugfahrzeugs nicht übersteigen; der Anhänger darf nicht zur Personenbeförderung 
verwendet werden. |   
| Befristung: | 
   Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteiltVerlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis nach Anlage 5 Nr.1 und 2 (Gesundheitszustand und Belastungsprofil), Anlage 6 (Sehvermögen) |   
| Sonstiges: | Klasse D1E berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse BE sowie C1E, 
sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C1 berechtigt ist. |    
 
| Fahrstunden der Klasse D1E | Grundausbildung | Überland | Autobahn | Dunkel |  
| bei Vorbesitz der Klasse D1 | 4 * | 3 * | 1 * | 1 * |  
| Dauer der Fahrprüfung | 70 Minuten |  * entfällt bei Vorbesitz C1E oder CE 
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