| Knochenarbeit? Die Grundausbildung
   
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            Jede Ausbildung beginnt mit der Grundstufe. Hier lernt der Schüler, das Fahrzeug zu bedienen. Danach folgen Aufbau- und Leistungsstufe, um den typischen Verkehrssituationen
gewachsen zu sein. Zusammen nennt man diese drei Phasen die »Grundausbildung«. |  Je nachdem, welche Vorkenntnisse der Schüler mitbringt, kann die Grundstufe
unterschiedlich lang dauern. In den daran anschließenden Stufen (Aufbau- und Leistungsstufe) geht es darum, den Verkehr zu beobachten, Verkehrsregeln anzuwenden
und Gefahren zu erkennen. Man trainiert das Einparken, Wenden, rückwärts Fahren,
Anfahren in Steigungen usw. Am Ende dieser ersten drei Ausbildungsabschnitte hat der Schüler die Grundausbildung hinter sich gebracht. Er soll das Fahrzeug in allen Geschwindigkeitsbereichen kennen gelernt haben. Auch das Fahren auf schnelleren Strecken und das erste Erfahrungen
beim Einfahren in die Autobahn/Kraftfahrstraße gehören unbedingt hierher! Während der Grundausbildung wird der Fahrlehrer sehr viel erklären. Es ist
seine Aufgabe, den Fahrschüler »aufzubauen« , das heißt je nach dessen
Kenntnissen und Fähigkeiten mit ihm zu trainieren und ihn zu motivieren, bis die genannten Ziele erreicht und eventuelle Fehler im Wesentlichen abgebaut sind.
Die Dauer der Grundausbildung hängt sehr stark von der Mitarbeit des Fahrschülers ab. Mit den Verkehrsregeln sollte er sich auch bereits angefreundet haben. Diese Ausbildungsstufen sollen im Wesentlichen abgeschlossen sein, bevor mit den sogenannten
Sonderfahrten begonnen wird. Eine zahlenmäßige Angabe, wie viele Fahrstunden zur Grundausbildung gehören, macht der Gesetzgeber nicht. Die Praxis, aber auch  einschlägige Gerichtsurteile zeigen, dass eine Grundausbildung unter ca. 12 Fahrstunden in der Regel jedoch zu kurz ist.  Schauen Sie sich zur Verdeutlichung einmal die folgenden wesentlichen Inhalte der Grundausbildung an. Das vorgeschriebene Pensum in dieser Ausbildungsphase reicht von »Sitzposition« bis »Verhalten in komplizierten Verkehrssituationen«... 
 Sachgebiete für den praktischen Unterricht(Anlage 3 zur Fahrschülerausbildungsordnung)  
 Fahrtechnische Vorbereitung der Fahrt
   Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit des FahrzeugsSitzpositionEinstellen der SpiegelLenkradhaltung und -führungAnlegen und Lösen des Sicherheitsgurtes
   Einstellen der KopfstützenBedienungseinrichtungen Verhalten beim Anfahren in der Ebene, Steigungen und Gefällstrecken 
 Gangwechsel
   Umweltschonendes Anpassen der Gänge an Verkehrslage, Straßenzustand
und StraßenverlaufSchalten in Steigungen und Gefällstrecken, auch unter UmweltgesichtspunktenBesitzt das Ausbildungsfahrzeug eine automatische Kraftübertragung, so
muss der Bewerber mit deren Besonderheiten vertraut gemacht werden 
 Fahrbahnbenutzung
   Verhalten auf Straßen mit einem oder mehreren FahrstreifenVerhalten an Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel 
 Abbiegen und Fahrstreifenwechsel
   Abbiegen an Einmündungen und KreuzungenAbbiegen in GrundstückeEinordnen zum AbbiegenFahrstreifenwechsel ohne Abbiegevorgang 
 Rückwärts fahren und Wenden
   Richtige Körperhaltung während der RückwärtsfahrtRückwärts fahren mit und ohne FahrtrichtungsänderungWendenBeobachtung des Verkehrsraums, des Verlaufs und der Beschaffenheit der Fahrbahn
sowie Beachtung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen  
 Fahrgeschwindigkeit
   Umweltbewusstes Angleichen der Fahrgeschwindigkeit an Straßen-, Verkehrs-,
Sicht- und WetterverhältnisseAbstand halten vom vorausfahrenden Fahrzeug, auch bei geringer GeschwindigkeitFahrgeschwindigkeit innerhalb geschlossener OrtschaftenFahrgeschwindigkeit außerhalb geschlossener OrtschaftenFahrgeschwindigkeit auf Autobahnen und KraftfahrstraßenBremsen in Gefahrsituationen 
 Autobahnen und Kraftfahrstraßen
   Einfahren, AusfahrenBeschleunigungs- und Verzögerungsstreifen 
 Überholen
   Überholvorgänge sind auch außerhalb geschlossener Ortschaften
sowie auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen zu üben 
 Verhalten an Kreuzungen und Einmündungen
   Ausreichende Beobachtung der kreuzenden Straße und rechtzeitige Anpassung
der Geschwindigkeit an die SichtverhältnisseHeranfahren an die bevorrechtigte StraßeEinfahren in VorfahrtstraßenBremsbereitschaftVerhalten an Kreuzungen und Einmündungen mit Regelung durch Lichtzeichen
oder PolizeibeamteVerhalten an Kreuzungen und Einmündungen mit und ohne VerkehrszeichenVerhalten an BahnübergängenVerhalten gegenüber Fußgängern und Radfahrernbeim Abbiegenbeim Geradeausfahrenan Fußgängerüberwegenin verkehrsberuhigten Bereichenan Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel 
 Halten und Parken
   Halten in Steigungen und in GefällstreckenEinfahren in eine Parklücke (zwischen hintereinander und nebeneinander
stehenden Fahrzeugen)Maßnahmen beim Verlassen des FahrzeugsMaßnahmen zur Sicherung liegengebliebener Fahrzeuge 
 Vorausschauendes Fahren
   Beobachtung anderer VerkehrsteilnehmerBeobachtung des Fahrverhaltens anderer VerkehrsteilnehmerBeobachtung des VerkehrsraumsVerhalten in komplizierten VerkehrssituationenVermeiden risikoreicher Verkehrssituationen 
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