Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz (DV-FahrlG)

Stand: Zuletzt geändert durch Verordnung vom 18.07.2008 (BGBl. I S. 1338)

Erster Abschnitt:

Fahrlehrerlaubnis

§ 1Sprachtest
§ 2Fahrlehrerschein
§ 3Unterrichtsräume
§ 4Lehrmittel
§ 5Ausbildungsfahrzeuge
§ 6Ausbildungsnachweis für Fahrschüler, Tagesnachweis für Fahrlehrer
§ 7Preisaushang nach § 19 des Fahrlehrergesetzes

Zweiter Abschnitt:

Anforderungen an Fahrlehrerausbildungsstätten

§ 8Verantwortlicher Leiter
§ 9Lehrkräfte
§ 10Unterrichtsräume
§ 11Lehrmittel
§ 12Lehrfahrzeuge

Dritter Abschnitt:

Anforderungen an Einweisungslehrgänge zum Erwerb der Seminarerlaubnis

§ 13Inhalt der Einweisungslehrgänge
§ 14Dauer und Leitung der Lehrgänge

Vierter Abschnitt:

§ 15Fortbildung

Fünfter Abschnitt:

§ 16Inhalt der Registrierung nach § 39 Abs. 3 des Fahrlehrergesetzes

Sechster Abschnitt:

Übergangs-, Bußgeld- und Schlussvorschriften

§ 17Übergangsbestimmungen
§ 18Ordnungswidrigkeiten

Anlagen:

Anlage 1.1Unbefristeter Fahrlehrerschein
Anlage 1.2Befristeter Fahrlehrerschein der Klasse BE
Anlage 2Unterrichtsräume, Mindestabmessungen des Unterrichtsraumes, Beschaffenheit und Einrichtung des Unterrichtsraumes
Anlage 3Ausbildungsnachweis
Anlage 4Tagesnachweis des Fahrlehrers
Anlage 5 Preisaushang nach § 19 Fahrlehrergesetz
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