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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jensibenz
28.09.2013, 12:58 Uhr

Geblitzt in der Probezeit, Halter Als Fahrer Angeben?

Hallo,

Ich bin vor nem Monat ungefähr geblitzt worden,
außerorts mit 21 km/h zu schnell(50 erlaubt 71 nach toleranzabzug).
Da ich noch in der Probezeit bin is das bisschen stier (min.70€,punkt,nachschulung).
Das Auto welches ich gefahren bin ist auf meinen Vater angemeldet, ich bin allerdings auch bei der Versicherung angegeben.
Mein Vater hat dann son Bußgeldbescheid mit meinem Bild bekommen, wo er Angaben machen muss, also seine Daten, und ob er der Fahrer war.
Er hat "Ja" angekreutzt und die Straftat zugegeben, und ich wollte ihm eben dann das Geld geben.
Jetzt, ein,zwei Wochen später habe ich exakt den gleichen Bußgeldbescheid an meine Adresse (Vater und ich leben nicht zusammen),
mit meinem Namen bekommen.

Was kann ich jetzt tun um Schlimmeres zu vermeiden? Kann ich angeben dass mein Vater der Fahrer war?

Danke im Voraus,

Jens

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wackeldackel
28.09.2013, 16:56 Uhr

zu: Geblitzt in der Probezeit, Halter Als Fahrer Angeben?

Klar, dass kannst Du machen. Aber genau damit machst Du das noch "schlimmer". Denn das ist eine falsche Beschuldigung. Bei den Angaben des Halters könnte man noch davon ausgehen, dass dieser in gutem Glauben dachte, er wäre gefahren. Bei Dir sieht das anders aus.
Steh doch einfach, wie ein Mann, zu Deinem Fehlverhalten. Den Kopf wird man Dir nicht abreissen und DU kannst Dich nicht ewig hinter Anderen verstecken....

WD

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
29.09.2013, 19:40 Uhr

zu: Geblitzt in der Probezeit, Halter Als Fahrer Angeben?

Das Amt hat wohl einen Bildvergleich gemacht, bei dem sie sofort auf den wirklichen Fahrer stießen.
In der Regel geht das ganz fix, beim Abgleich mit den Bildern von Perso od. Führerschein der nächsten Angehörigen. Die Bilder, die der Blitzer schießt, sind weit klarer als die Kopien, die dem Anschreiben beiliegen.
Nun haben sie dich am Haken und du kannst die Folgen nur reduzieren, indem du dich deiner Strafe stellst.
Wie die aussehen würde, wusstest du auch schon vor der massiven Geschwindigkeitsübertretung.

Da deine Probezeit nun auch auf 4 Jahre verlängert wird, solltest du fein auf deinen Gasfuß aufpassen. Die Probezeitmaßnahmen enden nicht bei der Nachschulung. Es kann bei weiteren Verstößen bis zur MPU und zum Entzug der Fahrerlaubnis kommen - selbst wenn der Otto-Normal-Fahrer punktemäßig noch weit davon entfernt wäre.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-007-B / 3 Fehlerpunkte

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-007-B

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-103 / 3 Fehlerpunkte

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-003 / 3 Fehlerpunkte

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Sie entbinden von der eigenen Sorgfaltspflicht

Ihnen ist nur Folge zu leisten, wenn sie mit den aufgestellten Verkehrszeichen übereinstimmen

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