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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bgfan
06.12.2012, 22:32 Uhr

Führerschein aus Bulgarien in Deutsches umschreiben lassen

Hi,

folgende Situation:
Ich bin Bulgare bzw mittlerweile Deutscher und habe 2006 in Bulgarien Führerschein gemacht, bin jedoch zu der Zeit in Deutschland ins Gymnasium gegangen als Schüler.

Nun da ist es für mich nicht ganz klar. Ich weiss dass man ja 6 Monate sich in dem Land aufhalten muss, wo man den Führerschein macht.
Es gibt allerdings ja in der Fahrerlaubnisverordnung nur eine Möglichkeit, vom Wohnortprinzip abzuweichen. In § 7 FeV wird ausgeführt, dass nur dann vom Wohnortprinzip abgewichen werden darf, wenn der Bewerber sich ausschließlich wegen des Besuchs einer Hochschule oder Schule im Inland aufhält.

In diesem Sinne müsste er ja hier gültig sein und sich auch ohne Probleme umschreiben lassen oder verstehe ich da was falsch?


http://www.fahrtipps.de/fuehrerschein/wohnsitz.php
"Für Schüler und Studenten aus EU- bzw. EWR-Mitgliedsstaaten gibt es Sonderregelungen: Sie können wählen, ob sie ihren Führerschein im Heimatstaat beantragen oder in dem Land, wo sie ausgebildet werden (Artikel 9 der 2. EG-Führerscheinrichtlinie). Das bedeutet: Wer sich als Bürger eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates in Deutschland für mehr als ein halbes Jahr zum Zweck der schulischen oder studentischen Ausbildung aufhält, kann hier den Führerschein machen (§ 7 Absatz 3 FeV), auch wenn er keinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland anmeldet."

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07.12.2012, 15:57 Uhr

zu: Führerschein aus Bulgarien in Deutsches umschreiben lassen

Ich glaube, dass der Führerschein nicht gültig ist. Grund: Bulgarien wurde erst 2007 in die EU aufgenommen. Ich denke, dass die Regelung nur für Staaten gilt die bei Antragstellung zum Führerschein bereits in der EU sind. Da dann ja auch gewisse genormte Lerninhalte unterrichtet werden.

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11.12.2012, 22:02 Uhr

zu: Führerschein aus Bulgarien in Deutsches umschreiben lassen

naja, das ist auch der einzige Punkt wo ich auch denke, dass es Probleme geben kann, aber normal kann man ja 6 Monate normal damit fahren und ab 2007 ist es nun mal EU Führerschein.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-101 / 3 Fehlerpunkte

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Zwischen 50 m und 150 m

Zwischen 250 m und 350 m

Zwischen 150 m und 250 m

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-105 / 3 Fehlerpunkte

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-015 / 3 Fehlerpunkte

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