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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Maxi29
30.09.2012, 12:44 Uhr

Roller mit Klasse b ?

Hi,
Bin vor kurzem 16 geworden und wollte mal Fragen wie das mit der Klasse b genau aussieht. Kann ich, wenn ich die Klasse b mit 16 machen sobald ich bestanden habe schon Roller fahren, auch wenn ich den Führerschein ja erst mit 17 bekomme?
Lg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
01.10.2012, 13:31 Uhr

zu: Roller mit Klasse b ?

»Kann ich, wenn ich die Klasse b mit 16 mache ....«

Die praktische Prüfung für Klasse B wirst du nicht eher als einen Monat vor deinem 17. Geburtstag ablegen dürfen - und das auch nur, wenn du bF17 machst. Anträge dafür werden ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters entgegen genommen.
Es geht hier also im Höchstfall um "nur" einen Monat, den du dich gedulden musst, wenn du von der kostenlosen Dreingabe profitieren willst.

Alternativ steht es dir natürlich frei, Klasse M separat vorzuziehen.
Ob du die gut 600 €uro für etwas investierst, das du bald später "geschenkt bekämst", ist dir überlassen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-105-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-105-B

Den Fußgänger mit dem Mofa durch Hupen auffordern, auf den Gehweg überzuwechseln

Ausreichend Seitenabstand zu Fußgängern einhalten

Vorsichtig links vorbeifahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-001 / 3 Fehlerpunkte

Es nähert sich ein Fahrzeug mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn. Wie verhalten Sie sich?

Immer scharf bremsen und sofort stehen bleiben

Wenn nötig, vorsichtig auf den Gehweg ausweichen

Dem Fahrzeug Platz machen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-105 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen muss das Überholen abgebrochen werden?

Wenn der Eingeholte seine Geschwindigkeit stark verringert

Wenn durch unerwarteten Gegenverkehr Gefahr besteht

Wenn der Eingeholte plötzlich beschleunigt