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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern lebendesfossil
19.08.2012, 12:36 Uhr

in holland geblitzt

hallo zusammen, war letzte woche in den NL und wurde da geblitzt. da ich eigentlich nicht zu schnell war und ich mich auf der autobahn in einer kolonne befunden hab die alle gleich schnell waren gehe ich davon aus dass das eine abstandsmessung war. nun zu meiner frage. kann mir etwas passieren außer einer geldstrafe? bin nämlich noch in der probezeit und in deutschland wäre laut bußgeldkatalog ein aufbauseminar vielleicht fahrverbot dran.
lg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
20.08.2012, 06:56 Uhr

zu: in holland geblitzt

Die Probezeitmaßnahmen greifen nur bei Vergehen auf deutschem Boden.
Zum zu erwartenden Knöllchen selbst:

»Mit einer Strafe von 100 Euro und einem Monat Fahrverbot muss rechnen, wer zwischen Tempo 100 und 130 weniger als 15 Metern Abstand hält.
Mit weniger als zehn Meter Distanz zum Vordermann handelt man sich 150 Euro Bußgeld und zwei Monate Fahrverbot ein.
200 Euro zahlen und drei Monate muss seinen Führerschein abgeben, wer weniger als fünf Meter Abstand einhält. Bei einem Abstandsverstoß bei über 130 km/h kann das Bußgeld bis zu 250 Euro betragen.«

Quelle: http://www.flitsservice.nl/cm_php/nieuws/nieuwsber
icht.php?id=2333


So ganz unbekümmert solltest du in der nächsten Zeit nicht mehr durch die NL fahren. Denn inwieweit das Fahrverbot geahndet wird, entzieht sich meiner Kenntnis.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-106-B / 3 Fehlerpunkte

Wer muss die Fahrtrichtungsänderung anzeigen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-106-B

Der blaue Pkw

Der rote Pkw

Ich selbst

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-111 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie beim Überholen hinsichtlich des Abstandes beachten?

Den Ãœberholten beim Wiedereinordnen nicht behindern

Ausreichenden Seitenabstand vor allem zu Fußgängern und Radfahrern einhalten

Zu mehrspurigen Fahrzeugen größeren Seitenabstand einhalten als zu einspurigen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-101 / 3 Fehlerpunkte

Wozu sind Sie verpflichtet, wenn Sie an einem Verkehrsunfall beteiligt sind, bei dem Personen verletzt wurden?

Sie müssen

- die Unfallstelle absichern

- den Verletzten Hilfe leisten

- anhalten und sich über die Unfallfolgen vergewissern