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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
30.05.2012, 12:14 Uhr

Umweltplakette erneuern bei Kennzeichenwechsel

Hallo,

kurz Sachverhalt: An meinen Auto wurden mir die ursprünglichen Kennzeichen geklaut. Deshalb musste ich neue beantragen. Nun ist die Frage, ob ich auch die Umweltplakette ersetzen muss? Auf dieser steht noch die ursprüngliche Ziffern und Zahlenkombination.

Mir geht es nicht primär um die 5 Euro für eine neue Plakette. Aber diese Situation wird sicher mehrere in Deutschland betreffen. Und am Schadstoffausstoss des Auto ändert sich durch das neue Kennzeichen ja nichts.

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30.05.2012, 14:26 Uhr

zu: Umweltplakette erneuern bei Kennzeichenwechsel

"Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge"

.... das ist die heilige Schrift der lustigbunten Plaketten.

Und dort steht unter Punkt 9:

» Muss die Feinstaubplaketten regelmäßig erneuert werden?
Die Feinstaubplaketten ist an das Kennzeichen gebunden. Sie muss also nur erneuert werden, wenn das Fahrzeug ein neues Kennzeichen, etwa bei Umzug oder Verkauf, bekommt. «


Also lieber gleich 6 Euro in ne neue Plakette investieren, als ein Knöllchen über 40 Euronen und nem Punkt zu riskieren - und die 6 Euro am Ende trotzdem ausgeben zu müssen. ;o)

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30.05.2012, 15:51 Uhr

zu: Umweltplakette erneuern bei Kennzeichenwechsel

Ich habe nur 35. BImSchV und entsprechende Verordnungen gefunden. Dort war das nicht angegeben.
Danke für den Hinweis.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-103 / 3 Fehlerpunkte

Warum darf man nicht unnötig langsam fahren?

Weil die Gefahr von Auffahrunfällen erhöht wird

Weil Nachfolgende zu gefährlichem Überholen verleitet werden

Weil der Verkehrsfluss behindert wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-110 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen müssen Sie blinken?

Vor dem Wiedereinordnen nach dem Ãœberholen

Beim Verlassen einer abknickenden Vorfahrtstraße in gerader Richtung

Vor dem Ausscheren zum Ãœberholen oder zum Vorbeifahren