Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

FAHRTIPPS Smalltalk :-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
10.04.2010, 20:45 Uhr

Fahren ohne Führerschein (Harzt IV Empfänger)

hi,

was passiert eigentlich mit einem Hartz IV Empfänger wenn er kein Führerschein besitzt, en Unfall baut und dabei noch ungewollt mehrere Leute tötet?

Ich mein Versicherung zahlt ja nix, aber Hartz IV Empfänger kann auch auch nix zahlen, wer zahlt dann? bzw wie ist das Verfahren?

mfg

Ps: nehmen wir mal an das das Auto von einem Kollegen is

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ellysa
12.04.2010, 08:51 Uhr

zu: Fahren ohne Führerschein (Harzt IV Empfänger)

Detailliert weiß ich auch nicht, aber kann nicht zahlen ist so ne Sache: Dann gibt es einen Vollstreckungstitel bzw Schuldtitel und dann ist man 30 Jahre zur Zahlung verpflichtet. Falls man also noch vorhat, jemals in diesen Leben mehr als den Mindestbehalt zu verdienen, ist man gut beraten, auch als Hartz 4 Empfänger keine Kosten anzuhäufen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Major König
12.04.2010, 21:22 Uhr

zu: Fahren ohne Führerschein (Harzt IV Empfänger)

Also wenn der Wagen den der Hartz4-Empfänger fährt versichert ist, dann zahlt die Versicherung, nimmt den Fahrer aber in Regress.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-102-B / 3 Fehlerpunkte

Warum müssen Sie auf dieser Straße besonders vorsichtig fahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-102-B

Weil das Fahren auf den Schienen gefährlich ist

Weil eine Straßenbahn entgegenkommen könnte

Weil die Fahrbahnoberfläche uneben und unterschiedlich griffig ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-009 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-009

Auf einen Sonderweg für Fußgänger

Auf ein Verbot für Fahrrad- und Mofa-Fahrer

Auf den Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-005 / 3 Fehlerpunkte

Ab welcher Blutalkoholkonzentration müssen Sie bereits mit rechtlichen Folgen rechnen?

Ab 0,5 Promille auch ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit

Ab 0,3 Promille und alkoholbedingter Fahrauffälligkeit