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boyti89
10.10.2007, 20:04 Uhr
FSF, Probezeit verkürzen in Sachsen-Anhalt
Hallo, würde gerne an einem FSF teilnehmen.
Ich habe aber auch davon gehört, dass dieser Versuch in Sachsen-Anhalt am 31.12.2007 endet. Liege ich denn da noch richtig?
Am 08.06.07 habe ich meinen FS der Klasse B erhalten, könnte also frühestens am 08.12.2007 mit einem FSF starten. Muss ich die Bescheinigung denn spätestens am 31.12.2007 bei meiner Fahrerlaubnisbehörde abgegeben haben oder reicht es, das FSF vor dem 31.12.2007 zu beginnen?? Oder am 31.12.2007 schon fertig zu haben und die Bescheinigung im Januar nachzureichen?
Eine letzte Frage noch: Angenommen, es wird zeitlich sehr knapp. Kann ich dann die Bescheinigung z.B. am 29.12.2007 per Einschreiben an meine Behörde schicken oder ist das persönliche Erscheinen vor Ort erforderlich?
Vielen Dank!
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-113 / 3 Fehlerpunkte
Wie muss sich ein Kraftfahrer in dieser Straße verhalten?
Er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren
Er muss auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen
Wenn keine Fußgänger in der Nähe sind, darf schneller als mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-004 / 3 Fehlerpunkte
Wodurch kann die Fahrtüchtigkeit herabgesetzt werden?
Durch bestimmte Medikamente
Durch Alkohol und andere berauschende Mittel
Durch Übermüdung
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-101 / 3 Fehlerpunkte
Wozu sind Sie verpflichtet, wenn Sie an einem Verkehrsunfall beteiligt sind, bei dem Personen verletzt wurden?
Sie müssen
- die Unfallstelle absichern
- den Verletzten Hilfe leisten
- anhalten und sich über die Unfallfolgen vergewissern
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