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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ZuIR4m
18.03.2007, 22:06 Uhr

Versicherung umelden - gebühren nochmal zahlen?

Hallo

mein kumpel will mir seinen Aerox verkaufen, und hat ihn bereits für 2007 als 25km/h roller angemeldet und sich das neue 2007er Kennzeichen geholt.

ich mach aber grade 50ccm schein und will ihn eben als 50km/h roller anmelden.

Muss ich jetzt nochmal die 65euro Versicherung bezahlen oder kann ich ihn einfach so auf die Versicherung meiner Eltern ummelden ohne was zu bezahlen??

Und wie schauts aus, muss ich mit dem Versicherungswechsel auch nochmal zum TÜV?

MFG

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Tinuk
19.03.2007, 09:13 Uhr

zu: Versicherung umelden - gebühren nochmal zahlen?

Hi,
wenn du für den Roller auch Papiere für die 50 km/h-Zulassung dazu bekommst, dann kannst du die Versicherung einfach übernehmen und auf 50 km/h umschreiben lassen. Sollte eigentlich nichts kosten (versicherungsabhängig - musst du mit ihr klären).
Sollten nur Papiere mit eingetragener Drosselung als Mofa vorhanden sein, must du die Drossel entfernen (lassen) und dann neue Papiere beantragen (vermutlich beim TÜV mit den entsprechenden Gebühren).

Gruß, Tinuk

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-020-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-020-B

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-003 / 3 Fehlerpunkte

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier?

Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, ist wartepflichtig

Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung

Die Regel "rechts vor links"