Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Fahrzeuge, Technik

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern RoyKeane16
04.02.2007, 13:01 Uhr

Wie handelt man den preis für nen Neuwagen runter???

Hallo,
ich habe vor,mir demnächst ein Auto zuzulegen.Leider gefällt mir der Preis nicht so ganz(15.000€).
Hat zufällig jemand Erfahrung,wie man mit nem profesionellen Autohändler handeln kann,um den Preis für nen Neuwagen etwas zu senken?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern focusdriver87
04.02.2007, 14:01 Uhr

zu: Wie handelt man den preis für nen Neuwagen runter???

Geh zu einem "billigeren" Händler und lass dir ein Angebot für das gleiche Fzg. geben!

Anschließend deinem Autoverkäufer dieses unter die Nase reiben und sagen "Für diesen Preis würde ich das Auto auch hier kaufen"

Gruß
Dominik

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steinboeckin
05.02.2007, 01:12 Uhr

zu: Wie handelt man den preis für nen Neuwagen runter???

Bei Barzahlung 5 % Skonto?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lizzard
05.02.2007, 14:15 Uhr

zu: Wie handelt man den preis für nen Neuwagen runter???

Um welche Marke handelt es sich denn überhaupt?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ping
05.02.2007, 18:50 Uhr

zu: Wie handelt man den preis für nen Neuwagen runter???

Mehr als ein Corsa/Polo/206/207 wird es kaum sein. ;)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ping
05.02.2007, 18:50 Uhr

zu: Wie handelt man den preis für nen Neuwagen runter???

Mehr als ein Corsa/Polo/206/207 wird es kaum sein. ;)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ][
05.02.2007, 22:48 Uhr

zu: Wie handelt man den preis für nen Neuwagen runter???

Sag ihm doch einfach, dass dir der Preis nicht gefällt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern RoyKeane16
06.02.2007, 09:23 Uhr

zu: Wie handelt man den preis für nen Neuwagen runter???

Das wird ein Skoda Fabia.Allerdings nicht das ganz neue modell das jetzt im März kommt,sondern noch das aktuelle.Für ein Auslaufmodell finde ich 15.000€ ziemlich viel,aber ich find das Auto halt einfach gut und will es haben.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lizzard
07.02.2007, 02:35 Uhr

zu: Wie handelt man den preis für nen Neuwagen runter???

Jo dann hast du dir die Antwort schon selber gegeben... Auslaufmodell :-D min. 15% bei Barzahlung!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern RoyKeane16
16.02.2007, 12:36 Uhr

zu: Wie handelt man den preis für nen Neuwagen runter???

@ Lizzard

Das klingt gut.Weißt du zufällig,ob Autohändler auch verschiedene Rabatte addieren?Mein Opa hat durch seine Kriegsverletzungen einen Schwerbehindertenausweis (100%) und ich habe gehört,mit so nem Ausweis geben Autohändler mindestens 20% Rabatt.Da würde es sich anbieten,mir das Auto von ihm kaufen zu lassen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern trexer
19.02.2007, 21:58 Uhr

zu: Wie handelt man den preis für nen Neuwagen runter???

Hab ich noch nichts von gehlört.
Überleg dir wieviel du weniger zahlen willst und sag dem Händler dann einen noch viel niedrigeren Preis für den du den Wagen noch heute kaufen würdest. Sag ihr könnten sofort nen Kaufvertrag machen. Sag das du Bar zahlst und so weiter... Wenn er dir zu wenig entgekommt sag ihm einfach das das zu wenig sei.. und so weiter.

Außerdem kann man immer sehr gut noch ein paar Sachen abstauben die oft im Auto fehlen: Fußmatten für vorne und hinten, Warndreieck, Verbandskasten, Anmeldung StVA + Wunschkennzeichen, voller Tank.... Das macht auch nochmal mind. 150€ aus. Einfach nachfragen, so schnell kann man sonst nirgendwo Geld verdienen als beim Autohändler.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ][
20.02.2007, 19:21 Uhr

zu: Wie handelt man den preis für nen Neuwagen runter???

>Einfach nachfragen, so schnell kann man sonst nirgendwo Geld verdienen als beim Autohändler. <

Der Spruch ist jawohl absoluter Unfug. Es sollte wohl eher heissen, dass man das Geld kaum schneller verbrennen kann als sich nen Neuwagen zu kaufen.

Ausserdem kalkulieren die Hersteller die üblichen Rabatte sowieso in die Listenpreise mit ein.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Waechter im All
21.02.2007, 15:54 Uhr

zu: Wie handelt man den preis für nen Neuwagen runter???

Jepp, Angel hat Recht!

Was aber andersrum auch wieder nichts anderes heißt als: Verhandlungsspielraum ist durchaus drin. Zwischen zehn und 15 Prozent vom Listenpreis sind es allemal. Manchmal auch mehr.
Du musst einfach ein bisschen "Basar" spielen.

Allerdings solltest Du auch nicht den "Dagobert" raushängen lassen, sprich: Du musst dem Händler auch zugestehen, dass irgendwann einfach die Luft raus ist. Dazubuttern kann er schließlich auch nichts.

Was oft geht, ist: Okay, ich nehm den Wagen zu Ihrem Preis - aber dafür...

#...verzichten Sie auf die Überführungskosten
#... bekomme ich die bessere Stereoanlage
#... kriege ich die Metallic-Lackierung ohne Aufpreis
#... habe ich die ersten vier Jahre die Inspektionen kostenlos...

und so weiter.

Versuch macht kluch.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-003 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen tun?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-003

Wenn keine Haltlinie vorhanden ist, an der Sichtlinie anhalten

An der Haltlinie halten, wenn nötig an der Sichtlinie erneut anhalten und Vorfahrt gewähren

Nur anhalten, wenn Querverkehr kommt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-005-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie sich einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-005-B

Dass von rechts ein Fahrzeug kommt

Dass sich Ihr Bremsweg durch Feuchtigkeit und Laub verlängert

Dass ein von rechts kommendes Fahrzeug auf seine Vorfahrt verzichtet

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren