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Fahrzeuge, Technik

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern NeuerTeilnehmer1
31.08.2006, 07:59 Uhr

Steinschlag - Mietwagen - wer zahlt ?

Hallo,

ich habe seit 2 Tagen einen Wagen gemietet, und gestern ist mir aufgefallen das er einen kleinen Steinschlag links oben in der Windschutzscheibe hat, allerdings kann ich nicht sagen ob er schon war als ich ihn gemietet hatte oder nicht. Beim normalen Fahren, sieht man ihn nicht wirklich - aber irgendwie ist es mir gestern aufgefallen.

Jetzt würde ich gerne wissen, wer haftet ?
Muss ich für die Reparaturkosten aufkommen, wird soetwas überhaupt repariert oder wie funktioniert dass und kann man irgendwie feststellen ob der Steinschlag schon vorher vorhanden war ?

Gruß
Teilnehmerin1

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Muffin
31.08.2006, 09:45 Uhr

zu: Steinschlag - Mietwagen - wer zahlt ?

Mangels Ahnung meinerseits rate ich einfach mal: Im tgl. Mietpreis des Wagens ist doch bestimmt eine Versicherung mit drin für solche und andere Fälle?
Wie gesagt, nur geraten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
31.08.2006, 12:32 Uhr

zu: Steinschlag - Mietwagen - wer zahlt ?

schau mal in den vertrag. vielleicht ist der schaden dort schon erfasst (d.h. er war schon vorhanden). dann hast kein problem.
sonst für zukunft:
immer wagen vor übergabe mit vermieter anschauen und auf schäden hinweisen und diese vermerken lassen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern NeuerTeilnehmer1
31.08.2006, 14:43 Uhr

zu: Steinschlag - Mietwagen - wer zahlt ?

Wir haben den Wagen m. dem Vermieter vorher angeschaut, er hat ein paar Kratzer die ich auch gesehen habe aufgeschrieben.

Aber normalerweise merkt man einen Steinschlag doch, oder ?

Bin den Wagen ja nur knapp 2-3 mal gefahren und hab nichts besonders gemerkt d.h. einen knall oder so...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
31.08.2006, 15:37 Uhr

zu: Steinschlag - Mietwagen - wer zahlt ?

Mietwagen sind doch meistens gut versichert, also mindestens Teilkasko, da dürfte sowas abgedeckt sein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ][
31.08.2006, 16:34 Uhr

zu: Steinschlag - Mietwagen - wer zahlt ?

Was hast du davon, wenn du 500 oder mehr € SB hast?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ute
25.07.2007, 21:40 Uhr

zu: Steinschlag - Mietwagen - wer zahlt ?

Ein Steinschlag geschieht ja nicht durch die Schuld des Fahrers. Ich habe noch nie ein Fahrzeug gemietet, würde aber denken, dass solche Fälle im Vertrag mit verankert sein müßten. Steht nicht im Kleingedruckten des Vertrages drinnen, wie man sich in solchen Fällen (oder auch bei Beschädigung durch unbekannt) verhält?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern NeuerTeilnehmer1
31.08.2006, 20:12 Uhr

zu: Steinschlag - Mietwagen - wer zahlt ?

Hallo,

wollte nur kurz bescheid sagen - dass es sich erledigt hat :) - alles ohne Probleme abgelaufen.

Muss nichts zahlen usw, weil der Steinschlag schon vorher vorhanden war.

Ein Dickes Danke trotzdem für eure Hilfe.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern neon
03.09.2006, 15:08 Uhr

zu: Steinschlag - Mietwagen - wer zahlt ?

ich hätte den wagen einfach so abgegeben und so getan als hätte ich nix gemerkt... kann zwar nicht immer gutgehen, aber diese "ausrede" kann man ja kaum aufdecken... ein steinschlag kann ja auch beim parken passieren...

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-102 / 3 Fehlerpunkte

Auf einer Straße mit starkem Verkehr haben Sie sich zum Linksabbiegen eingeordnet. An der Kreuzung merken Sie, dass Sie an sich nach rechts wollten. Wie verhalten Sie sich?

Sie warnen die anderen Verkehrsteilnehmer und biegen dann nach rechts ab

Sie biegen nach links ab und nehmen einen Umweg in Kauf

Sie halten an und versuchen, sich durch Rückwärtsfahren richtig einzuordnen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-106 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren auf einer stark verschneiten Landstraße mit Gegenverkehr. Die Fahrbahn ist durch einen Schneepflug geräumt. Worauf müssen Sie achten?

Sie dürfen nur so schnell fahren, dass eine Gefährdung von Fußgängern in jedem Fall ausgeschlossen ist

Fußgänger können wegen der aufgehäuften Schneemassen die Fahrbahn nicht verlassen und verengen diese zusätzlich

Auf Fußgänger brauchen Sie nicht besonders zu achten, weil diese auf den fließenden Verkehr Rücksicht nehmen müssen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.03-001 / 3 Fehlerpunkte

Was verlängert den Bremsweg?

Nasse oder glatte Fahrbahnen

Mitführen eines ungebremsten Anhängers

Fahren auf Gefällstrecken