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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern unbe
10.08.2017, 14:11 Uhr

Auto benutzen trotz Gütertrennung?

Hello :)

als mein Kumpel geheiratet hat, hat er einen Ehevertrag unterschrieben, dass das Vermögen der beiden getrennt bleibt. Jetzt wollte er ganz normal sich das Auto seiner Frau ausleihen, aber sie hat gemeint, wegen dem Vertrag darf er das nicht mehr. Weiß jemand ob das stimmt? Ich hab hier http://www.familienrecht.net/guetertrennung/ schon mal alles darüber gelesen, aber über Autos steht natürlich nicht direkt was drin, und ich bin jetzt unsicher. Aber er wird doch so wie vor der Hochzeit mit ihrem Auto fahren dürfen, das ist doch irgendwie Blödsinn...??

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11.08.2017, 15:27 Uhr

zu: Auto benutzen trotz Gütertrennung?

Ich denke, dass es kein Problem ist, solange er in der Versicherung mit drin ist?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-117-B / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen dürfen Sie die Leitlinie überfahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-117-B

Zum Überholen

In keinem Fall

Um an einem Hindernis vorbeizufahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.17-101 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch kann auch mit Abblendlicht der Gegenverkehr geblendet werden?

Durch falsche Beladung

Durch zu hoch eingestellte Scheinwerfer

Durch falsch eingesetzte Glühlampen