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Fahrzeuge, Technik


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
11.05.2007, 19:02 Uhr

zu: Autobezeichnungen

Man darf es auch Schlusslicht nennen oder - so nennt es die StVZO - Schlussleuchte. Ansonsten darf man auch "ganz normales Licht hinten am Auto" sagen ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
11.05.2007, 19:38 Uhr

zu: Autobezeichnungen

ganz normales licht ist weiss.
das was ihr geschrieben habt, ist rot.
also nicht ganz normal.
es muss sich demzufolge um die kennzeichenbeleuchtung handeln.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
11.05.2007, 19:43 Uhr

zu: Autobezeichnungen

»ganz normales licht ist weiss.«

Eigentlich ist es ja farblos. Das komplette Tageslichtspektrum umfasst ca. die Wellenlängen von 380 bis 780 nm und hat eine Farbtemperatur von ca. 5600 Kelvin.

Am Auto gibt es das auch, nennt sich Tagfahrlicht ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
11.05.2007, 19:56 Uhr

zu: Autobezeichnungen

hat aber nicht jeder

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
11.05.2007, 19:57 Uhr

zu: Autobezeichnungen

alter korintenkacker (auch wenn du recht hast).

allerdings sollten wir das auch unserem gesetzgeber mitteilen.
§52(1)stvzo
>> mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, <<

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
11.05.2007, 20:16 Uhr

zu: Autobezeichnungen

»hat aber nicht jeder«

Das sollte auch nur ein Scherz sein, denn Tagfahrlicht heißt ja nicht so, weil es das Tageslichtspektrum ausstrahlt.

»alter korintenkacker«

Man tut, was man kann ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
12.05.2007, 13:43 Uhr

zu: Autobezeichnungen

also weiss, ist meines wissens die rückfahrleichte. die erstrahlt bei einlegen des rückwärtsganges und eingeschalteter zündung in weiss.
ist aber auch die frage was ihr meint. die birnenenfarbe oder die farbe der abdeckung.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
12.05.2007, 14:02 Uhr

zu: Autobezeichnungen

Als totaler Laie in physikalischen Dingen halte ich mich an Kahlebergers Antwort.

..zum Seitenbeginn

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Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier?

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Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, ist wartepflichtig

Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-006 / 3 Fehlerpunkte

Bei Annäherung an einen Bahnübergang beginnt sich die Schranke zu senken. Wie verhalten Sie sich?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128

Sie dürfen nicht schneller als 60 km/h fahren

Sie müssen mindestens mit 60 km/h fahren, sofern Sie nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit langsamer fahren müssen

Sie dürfen diese Straße nicht benutzen, wenn Sie nicht mindestens 60 km/h fahren können oder dürfen