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Fahrzeuge, Technik


 
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11.01.2006, 20:00 Uhr

zu: Wie lange dauert es bis ein Versicherungsfall geklärt ist?

Ich habe auf das Geld von der Versicherung meines holländischen Unfallgegners seinerzeit 4 oder 5 Monate gewartet. Das Geld hat dann ein Inkassounternehmen eingetrieben.

Im Zweifelsfall hätte ich also die 4 bis 5 Monate nur ein zerstörtes Auto gehabt. Habe allerdings sofort reparieren lassen, nachdem der Gutachter fertig war.

Christian

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13.01.2006, 12:15 Uhr

zu: Wie lange dauert es bis ein Versicherungsfall geklärt ist?

>Für diesen Fall brauchst Du dann DRINGEND einen Anwalt<

Wieso braucht man da einen Anwalt? Wenn die Forderung fällig und unstrittig ist, kann man das ganze Prozedere mit Fristsetzung, Verzugszinsen und Co. auch selber durchziehen. Dafür würde ich keinen Anwalt nehmen.

Christian

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13.01.2006, 14:33 Uhr

zu: Wie lange dauert es bis ein Versicherungsfall geklärt ist?

Wenn's ums Thema "Teilschuld" geht, könnte man mit der Versicherung ja den Deal versuchen, den unstrittigen Teil der Forderung erstmal auszuzahlen und sich nur über den strittigen Rest weiter zu kloppen

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13.01.2006, 23:51 Uhr

zu: Wie lange dauert es bis ein Versicherungsfall geklärt ist?

Gut, dass ich nicht bei DIR versichert bin ;-P

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Welches Fahrzeug muss warten, wenn eine Baustelle die halbe Fahrbahn blockiert?

Das Fahrzeug auf der freien Fahrbahnhälfte

Das Fahrzeug, auf dessen Seite die Baustelle ist

Immer das kleinere Fahrzeug

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-124 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-124

Auf eine gebührenpflichtige Straße

Auf eine Zollstelle

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen