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Fahrzeuge, Technik

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern nettemama
06.10.2005, 08:18 Uhr

au-bescheinigung fehlt!!! was jetzt???

Hallo ihr da draußen!
Ich hab mir vor knapp zwei Wochen ein gebrauchtes Auto gekauft. Jetzt ist aber das Problem, daß die Verkäuferin ( war ein Privatverkauf) die AU-Bescheinigung nicht mehr hat. Nur die HU hat sie noch gefunden.
Ich bin doch verpflichtet, die aufzuheben, oder? Wenn ich sie aber garnicht ausgehändigt bekommen habe...???
Was kann ich jetzt machen? Kann man sowas neu beantragen, und was kostet mich das?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ChilliPalmer
06.10.2005, 10:18 Uhr

zu: au-bescheinigung fehlt!!! was jetzt???

ich würde vermuten du musst die AU nochmal machen...
hehe "nicht gefunden" aber das auto hatte mal eine? .....

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern nettemama
06.10.2005, 13:03 Uhr

zu: au-bescheinigung fehlt!!! was jetzt???

ja, die plakette ist auf dem nummernschild gewesen, und wurde beim ummelden von unserem landratsamt übernommen. die haben kein problem draus gemacht. aber die frau, von der ich das auto gekauft habe, hat die bescheinigung halt nicht mehr.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern nettemama
06.10.2005, 19:11 Uhr

zu: au-bescheinigung fehlt!!! was jetzt???

@heuschrecke:
danke, das ist ne gute idee.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-001-B / 3 Fehlerpunkte

Was gilt hier?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-001-B

Alle Fahrzeuge müssen rechts abbiegen

Geradeausfahrer und Linksabbieger müssen warten

Rechtsabbieger dürfen fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-111 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-111

Auf einen Radweg

Auf ein Verbot für Radfahrer

Auf Radfahrer, die die Fahrbahn kreuzen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-105-B / 3 Fehlerpunkte

Warum kann Befahren dieser ungleichmäßig beleuchteten Straße gefährlich werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-105-B

Weil schlecht beleuchtete Fahrzeuge in den Dunkelfeldern schwer zu erkennen sind

Weil entgegenkommende Kraftfahrzeuge erst spät zu erkennen sind

Weil Fußgänger, die in einem Dunkelfeld die Straße überqueren, leicht übersehen werden können