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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern paula2006
10.11.2015, 18:35 Uhr

Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre ???

Hallo zusammen,
ich verstehe nicht, was es bedeuten soll, wenn es heißt, nach einem A Verstoß in der Probezeit würde sich die Probezeit verdoppeln bzw. um 2 Jahre verlängern â EURO¦.
Ich habe die Probezeit schon fast 1 1/2 Jahre überstanden, nun eine Drogenfahrt mit Straßenverkehrsgefährdung begangen â EURO¦. Wenn ich die FE zurück bekomme, wie lange habe ich dann noch Probezeit?? 4 Jahre oder 2 1/2 Jahre ?? Un würde es helfen, die Rechtskraft eines Urteils hinauszuzögern ???

Vielen Dank für eure Hilfe !!!!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
25.11.2015, 09:45 Uhr

zu: Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre ???

Dann hast du noch 2,5 Jahre. Rauszögern hilft nicht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern HaHoHe
19.07.2016, 13:54 Uhr

zu: Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre ???

Wozu sollte das Hinausszögern gut sein?

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-106 / 3 Fehlerpunkte

Wann ist das Ãœberholen verboten?

Wenn die Verkehrslage unklar ist

Wenn Sie nicht die gesamte Überholstrecke überblicken

Wenn Sie nicht wesentlich schneller fahren können als der zu Überholende

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-007 / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich bei diesem Verkehrszeichen verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-007

Sie sind verpflichtet, nach rechts abzubiegen

Sie müssen an Verkehrsinseln rechts vorbeifahren

Sie dürfen vor diesem Zeichen nicht nach links abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-105 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch kann eine Gefährdung entstehen?

Durch zu hohe Geschwindigkeit

Durch liegen gebliebene Fahrzeuge, die nicht vorschriftsmäßig abgesichert sind

Durch Einschalten der Beleuchtung am Tage