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29.01.2013, 18:13 Uhr

Klasse A mit Schlüsselzahl 80, ist A2 eingeschlossen?

Eine interessante Frage für Fahrerlaubnis-Spezialisten!

Eine 21 Jahre junge Person möchte gerne ein dreirädriges Kfz (Trike) mit mehr als 15 KW fahren.

Hierzu muß diese Person die Fahrerlaubnis Klasse A beantragen, macht die komplette vorgeschriebene Ausbildung der Klasse A und anschliessend die entsprechenden Fahrerlaubnisprüfungen (Theorie und Praxis).

Nach bestandener Prüfung wird im EU-Kartenführerschein in der Zeile A unter Spalte 12 die Schlüsselzahl 80 eingetragen.

Die besagt:
"Nur für Inhaber einer Fahrerlaubnis für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben"


Es stellt sich die Frage;....
darf diese Person nun Krafträder der Klasse A 2 führen?


Ich bin der Meinung "Ja",
denn es wurde eine komplette Ausbildung und Prüfung der Klasse A durchgeführt/abgelegt.
Das Mindestalter (18 für A 2) ist mit 21 Jahren auch erreicht und letztlich sind die Klassen AM, A 1 und A 2 gemäß § 6 FeV Abs.3 Satz 1 in der Klasse A eingeschlossen.

Somit wüßte ich nicht, das irgendetwas dagegen sprechen sollte. Als Argumentation führe ich den § 6 FeV Abs.3 an.

Eure Meinung dazu?
Bitte nennt auch die rechtliche Grundlage, egal ob Pro oder Kontra.

Vielen Dank und
kollegiale Grüße

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
30.01.2013, 08:02 Uhr

zu: Klasse A mit Schlüsselzahl 80, ist A2 eingeschlossen?

Ist es Zufall, dass erst einen Tag vor deiner Frage hier,
im Nachbarforum die gleiche Fragestellung gepostet wurde? ;o)
Siehe: http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showt
opic=102371&view=findpost&p=1057404216


Auf Grund der beruflichen Qualifikation des/der Antwortenden würde ich von der Richtigkeit der dort eingegangenen Antworten ausgehen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte

Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?

Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird

Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen

Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.05-002 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist zu schnelles Fahren besonders gefährlich?

An Bahnübergängen

An Fahrbahnverengungen

In unübersichtlichen Kurven

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-111 / 3 Fehlerpunkte

Während der Hauptverkehrszeiten verbraucht Ihr Fahrzeug im Stadtverkehr mehr Kraftstoff als sonst. Warum?

Weil häufiger gebremst und beschleunigt werden muss

Weil öfter in höheren Gängen gefahren werden muss