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02.01.2013, 23:04 Uhr

Brauche euren Rat, heute eine glückliche Situation gehabt

Guten Abend, war heute mit einem Kollegen unterwegs und der hatte einen Firmenwagen mit, durfte auch mal fahren(versicherungstechnisch keine Probleme) und hab dann mal etwas kräftiger draufgedrückt, an der nächsten Ampel stand dann die Rennleitung neben mir. Sie haben mich belehrt und der Polizist meinte irgendwas von wegen "wenn sie nochmal auffällig werden können sie sofort ihren Führerschein verlieren." Stimmt das? Gibt es in Städten so ein Register, in denen diese "Belehrten" eingetragen werden? Oder war das jetzt nur eine Verwarnung, die keinerlei Folgen hat? Habe noch ein halbes Jahr Probezeit. Und bevor jetzt Kommentare wie "Oh mein Gott wie dumm kann man sein" etc. kommen, ich weiß dass so etwas falsch ist und bin normalerweise jemand, der die Verkehrsregeln nicht so sehr bricht. MfG

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15.01.2013, 00:34 Uhr

zu: Brauche euren Rat, heute eine glückliche Situation gehabt

Ich denke mal das war nur eine mündliche Verwarung . Das heißt beim nästen mal z.b in einer Radarkontrolle bist du Reif. Das dürfte so wie sich das anhört keine rechtlichen folgen nach sich ziehen den diePolizei braucht für den Geschwindigkeitsversoß ein eindeutiges beweismittel ( radarfoto, Laisermessung, ect.) und das liegt ja hier offensichtlich nich vor so dass aleine aus Beweimangeln nichts nachkommen dürfte.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.05-003 / 3 Fehlerpunkte

Wie durchfahren Sie enge Kurven?

Vor der Kurve Geschwindigkeit vermindern

Erst im Scheitelpunkt der Kurve Geschwindigkeit vermindern

Erst beim Übergang in die Gerade wieder beschleunigen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-113 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren auf einer neu angelegten Straße durch bewaldetes Gebiet. Womit müssen Sie rechnen?

Wild überquert unerwartet die Fahrbahn

Auf neu angelegten Straßen sind Wildunfälle nicht zu befürchten

Mit einem Hindernis durch einen Wildunfall

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden