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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Maxi29
30.09.2012, 12:44 Uhr

Roller mit Klasse b ?

Hi,
Bin vor kurzem 16 geworden und wollte mal Fragen wie das mit der Klasse b genau aussieht. Kann ich, wenn ich die Klasse b mit 16 machen sobald ich bestanden habe schon Roller fahren, auch wenn ich den Führerschein ja erst mit 17 bekomme?
Lg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
01.10.2012, 13:31 Uhr

zu: Roller mit Klasse b ?

»Kann ich, wenn ich die Klasse b mit 16 mache ....«

Die praktische Prüfung für Klasse B wirst du nicht eher als einen Monat vor deinem 17. Geburtstag ablegen dürfen - und das auch nur, wenn du bF17 machst. Anträge dafür werden ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters entgegen genommen.
Es geht hier also im Höchstfall um "nur" einen Monat, den du dich gedulden musst, wenn du von der kostenlosen Dreingabe profitieren willst.

Alternativ steht es dir natürlich frei, Klasse M separat vorzuziehen.
Ob du die gut 600 €uro für etwas investierst, das du bald später "geschenkt bekämst", ist dir überlassen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-003 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen tun?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-003

Nur anhalten, wenn Querverkehr kommt

Wenn keine Haltlinie vorhanden ist, an der Sichtlinie anhalten

An der Haltlinie halten, wenn nötig an der Sichtlinie erneut anhalten und Vorfahrt gewähren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-002 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Parken verboten?

Auf Vorfahrtstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften

Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird

Auf Vorfahrtstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144 / 3 Fehlerpunkte

Wie haben Sie sich bei dieser Verkehrszeichenkombination zu verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144

Das Einfahren nach links ist vorgeschrieben

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken nach rechts angezeigt werden

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist Vorfahrt zu gewähren